Ihre Aufgaben
* Bearbeitung allgemeiner schulischer Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen in freier Trägerschaft
* Bearbeitung von Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von Schulen nach § SchulG M-V
* Durchführung der staatlichen Anerkennung gemäß § SchulG M-V
* Ausübung der Rechtsaufsicht über die Schulen in freier Trägerschaft
* Erarbeitung von Stellungnahmen zu Verwaltungsgerichtsverfahren
* Mitwirkung bei der Rechtsetzung auf den Gebieten des Schulgesetzes und der Privatschulverordnung sowie im Rahmen der Verordnungsermächtigung des § SchulG M-V
1. Ihr Profil
* Laufbahnbefähigung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung "Allgemeiner Dienst", nachgewiesen durch die Befähigung zum Richteramt
* Erfahrungen in der Bildungsverwaltung, insbesondere bezüglich des Einsatzes bzw. der Lehrbefähigung der Lehrkräfte und der Anforderungen der allgemein bildenden Schularten
* Kenntnisse einschlägiger gesetzlicher Grundlagen des Aufgabenbereichs
* sehr gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen sowie die Fähigkeit, auch komplexe Sachverhalte situationsgerecht zu vermitteln und adressatengerecht darzustellen
* ausgeprägtes analytisches Denkvermögen, Verhandlungsgeschick und Überzeugungskraft
* Teamfähigkeit
* Hohe Motivation sowie Engagement
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2. Das bieten wir Ihnen
* bei Vorliegen der tarif- bzw. beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfolgt eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 14 TV-L bzw. die Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 14 LBesG M-V
* eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
* 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr
* flexible Arbeitszeiten
* Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
* Weiterbildungsmöglichkeiten, insbesondere durch die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege
* Betriebliches Gesundheitsmanagement
3. Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Bewerberinnen und Bewerber mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen.
Ihre Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt, sondern nach Abschluss des Verfahrens zu den Akten genommen und nach Ablauf der Lagerungsfristen vernichtet. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie hierzu Ihr Einverständnis.