Der Tricentenaire a.s.b.l., seit 1978 im Dienst der Lebensqualität von Menschen mit Beeinträchtigung und ihren Familien, sucht zum sofortigen Eintri
Sozial- und Familienhelfer (m/w/d) / Alltagsbegleiter (m/w/d)
(REF. 24-004 & 24-005 & 24-014 & 24-018 ASF)
Unbefristeter Vertrag – 20 bis 30 Stunden pro Woche
Sie werden Teil unseres multidisziplinären Teams im Pavillon Heisdorf in Heisdorf oder im Foyer Emile Künsch in Walferdingen.
Vor Ort erbringen Sie Hilfe- und Pflegeleistungen gemäß den Anforderungen der Pflegeversicherung und begleiten die Nutzer im Alltag, wobei Sie deren Selbstständigkeit achten.
Sie zeigen Einfühlungsvermögen und achten auf den Aufbau einer vertrauensvollen und sicheren Beziehung zu den Bewohnern.
Ihr Handeln steht im Einklang mit den Werten des Tricentenaire.
Ihr Profil:
* Sie verfügen über ein in Luxemburg annerkanntes Zertifikat als Sozial- und Familienhelfer oder Alltagsbegleiter
* Idealerweise haben Sie bereits mit Menschen mit Beeinträchtigung gearbeitet
* Schichtarbeit (tagsüber), verteilt auf alle Wochentage (Montag bis Sonntag), passt zu Ihrem Lebensrhythmus
* Sie übernehmen gerne Verantwortung und arbeiten gerne im Team
* Sie sind neugierig, zeigen Eigeninitiative und Flexibilität
* Sie beherrschen Luxemburgisch, Französisch und Deutsch. Jede weitere Sprachkenntnis ist von Vorteil
* Sie haben einen ganzheitlichen und praktischen Blick auf die Alltagsbegleitung der Nutzer
Was wir Ihnen bieten:
* Eine aktive Beteiligung an der Dynamik unserer Vision "La Force du Nous" (Die Kraft des Wir)
* Einfacher Zugang zu kontinuierlicher Weiterbildung
* Integration in ein innovatives interdisziplinäres Arbeitsumfeld (ausgezeichnet mit dem CQA – Innovatives Umfeld), das sich stetig weiterentwickelt, um die Qualität seiner Dienstleistungen zu verbessern
* Attraktive Vergütung gemäß dem Kollektivvertrag (CCT-SAS)
Bitte beachten Sie, dass aus organisatorischen und effizienzbezogenen Gründen ausschließlich über unsere Bewerbungsplattform eingereichte Bewerbungen berücksichtigt werden. Wir bitten Sie, keine Bewerbungen per E-Mail zu senden.
Im Falle einer Einstellung wird ein Auszug aus dem Strafregister (Nr. 3 und 5) verlangt.