Ob Ministerien oder Krankenhäuser, Kasernen oder militärische Flughäfen, Forschungsbauten für Universitäten und Hochschulen, Spezialimmobilien für Polizei und Justiz oder der Erhalt von Burgen und Schlössern: Wir sind das Bau- und Immobilienmanagement für das Land Rheinland-Pfalz und den Bund. An landesweit acht Standorten setzen wir Bau- und Sanierungsprojekte für das Land, den Bund, die NATO und die US-Gaststreitkräfte um. Verstärken Sie unsere Bauleitung in Cochem-Brauheck zum nächstmöglichen Zeitpunkt als:
Techniker Bautechnik Tiefbau (m/w/d)
Unbefristet; Vollzeit
Bearbeitung von HOAI-Leistungen im Bereich Tiefbau (überwiegend ab Lph 6 HOAI) für Baumaßnahmen der Sparte Bauingenieurwesen, insbesondere:
Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker (m/w/d) der Fachrichtung Bautechnik mit Schwerpunkt Tiefbau oder vergleichbare Fachrichtung
Fahrerlaubnis Klasse B
Work-Life-Balance: durch flexible Arbeitszeiten, Teilzeitmodelle und Homeoffice
Umfassendes Onboarding: durch Einführungsseminare z. B. zu Grundlagen des öffentlichen Bauens
Weiterbildung: vielfältige Angebote zur Vertiefung von Fach- und Methodenkompetenzen
Weiterentwicklung: vielseitige Karriereperspektiven und Möglichkeiten für den Wechsel in andere Aufgabenbereiche
Absicherung: Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst mit betrieblicher Altersvorsorge
Vergütung: je nach Qualifikation von Entgeltgruppe 8 bis 9b TV-L (Einstiegsgehalt 42.Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität. Im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes streben wir eine weitere Erhöhung des Frauenanteils an und sind daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. Bei entsprechender Eignung werden Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen bevorzugt berücksichtigt. Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeiten erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.