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Weiterqualifizierung lehramt förderschule steinrehschule, mühltal

Darmstadt
Arbeitgeber Land Hessen
Inserat online seit: Veröffentlicht vor 15 Std.
Beschreibung

Über Uns


Das Land Hessen ist der größte Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in Hessen. Das Land Hessen ist ein Arbeitgeber, der mehr als Arbeit bietet. Wir sind eine bürgernahe und wirtschaftlich arbeitende Verwaltung.

Dabei sind wir uns unserer besonderen gesellschaftlichen und sozialpolitischen Verantwortung bewusst. Zudem schätzen wir die große Vielfalt unserer Beschäftigten und möchten Rahmenbedingungen schaffen, die den Einsatz der vielfältigen Eigenschaften ihrer Beschäftigten und deren Lebensumständen zum Vorteil des einzelnen, aber auch zum Vorteil der gesamten Landesverwaltung und damit letztlich auch der hessischen Bürgerinnen und Bürger ermöglichen. Wir bekennen uns zur interkulturellen Öffnung der Verwaltung und wollen unser Personal, unsere Dienstleistungen und Strukturen an die Vielfalt der Gesellschaft anpassen. Das haben wir auch durch den Beitritt des Landes zur Charta der Vielfalt im Jahre 2011 kundgetan, womit wir uns insbesondere für eine durch Fairness und Wertschätzung geprägte Organisationskultur einsetzen.


Ihre Aufgaben


Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber hat folgende Aufgaben der o.g. Stelle wahrzunehmen:

* Förderung von Schülerinnen und Schülern mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in der Förderschule oder im Inklusiven Unterricht
* Beratung von Lehrkräften und Sorgeberechtigten
* Unterstützung bei der Ausformulierung und Fortschreibung von Förderplänen
* Mitarbeit bei der Erstellung von förderdiagnostischen Stellungnahmen
* Einsatz im rhythmisierten Ganztag der Schule (offener Anfang, Lernzeit, WP-/AG-Angebote)

## Unsere Anforderungen

Vorbemerkung:

Die Bewerberinnen und Bewerber werden nach erfolgter Auswahl an einer Förderschule als Tarifbeschäftigte mit der Entgeltgruppe E 13 eingestellt. Sie werden nach erfolgter Auswahl mit unbefristeten, aber auflösend bedingten Arbeitsverträgen beschäftigt; § 57 Abs. 7 HLbGDV gilt entsprechend.

Nach Bestehen der Zusatzprüfung nach § 57 HLbG und damit dem Erwerb der Befähigung zum Lehramt für Förderpädagogik erfolgt bei Vorliegen aller beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe und die Übertragung eines nach A 13 besoldeten Statusamtes "Lehrer/Lehrerin - an Förderschulen". Die Verbeamtung erfolgt nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung, frühestens nach Ablauf von 26 Monaten nach Vertragsbeginn.

Die aufgrund des vorliegenden Erlasses eingestellten Lehrkräfte, die die Befähigung zum Lehramt für Förderpädagogik erwerben, erklären im Arbeitsvertrag bei der Einstellung ausdrücklich ihr Einverständnis dazu, im Anschluss an das Bestehen der Zusatzprüfung und der Verbeamtung im Lehramt für Förderpädagogik mindestens für einen Zeitraum von vier Jahren ausschließlich als Förderschullehrkraft tätig zu sein. Nach frühestens vier und spätestens fünf Jahren nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung erfolgt auf Antrag die Übertragung des Eingangsamtes, das der zuvor erworbenen Lehramtsbefähigung (Hauptschulen und Realschulen oder Gymnasien) entspricht. Der Antrag sollte spätestens 3,5 Jahre nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung formlos auf dem Dienstweg gestellt werden. Solange ist keine Teilnahme an Einstellungsverfahren möglich.

Genauere Informationen finden Sie im Erlass "Einstellung und Weiterbildung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt für Förderpädagogik" vom 19. Dezember 2022 auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums.

Für die Besetzung der o.g. Stelle werden zwingend vorausgesetzt:

* Lehramt an Haupt- und Realschulen oder Lehramt an Gymnasien mit den Fächern katholische Religion und Deutsch sowie die Bereitschaft zur berufsbegleitenden Teilnahme an der sich über vier Schulhalbjahre erstreckenden Qualifizierung zum Erwerb der Lehramtsbefähigung an Förderschulen.
* Die aufgrund des Erlasses "Einstellung und Weiterbildung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt für Förderpädagogik" vom 19. Dezember 2022 eingestellten Lehrkräfte, die das Lehramt an Förderschulen erwerben, erklären im Arbeitsvertrag bei der Einstellung ausdrücklich ihr Einverständnis dazu, im Anschluss an das Bestehen der Zusatzprüfung und die Verbeamtung im Förderschullehramt mindestens für einen Zeitraum von vier Jahren ausschließlich als Förderschullehrkraft tätig zu sein. Frühestens vier und spätestens fünf Jahren nach erfolgreichem Abschluss des Weiterbildungskurses erfolgt auf Antrag die Übertragung des Eingangsamtes, das der zuvor erworbenen Lehramtsbefähigung (Haupt- und Realschule oder Gymnasien) entspricht. Solange ist keine Teilnahme an Einstellungsverfahren möglich.

Die nachstehenden Anforderungen sind wünschenswert:

* Erfahrungen im Unterricht an Förderschulen und/oder mit inklusiver Beschulung
* Bereitschaft zur Arbeit in multiprofessionellen Teams


Allgemeine Hinweise


Das Vorliegen der vorgenannten Anforderungen ist nachzuweisen z. B. durch entsprechende Tätigkeitsfelder, Mitarbeit in Arbeits- bzw. Steuergruppen, Fortbildungen oder die dienstliche Beurteilung. Der Besuch einschlägiger Fortbildungen ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.

Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.

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