* Ein vielseitiges und interessantes Aufgabengebiet
* Eine auf zwei Jahre befristete Stelle mit der Möglichkeit auf Entfristung und einen zukunftssicheren Arbeitsplatz
* 30 Tage Urlaub bei einer 39-Stunden-Woche sowie zusätzliche Sonderurlaube
* Eine tarif- und leistungsgerechte Vergütung entsprechend der Qualifikation und den persönlichen Voraussetzungen nach TVöD mit regelmäßigen Tarifanpassungen aufgrund der regulären Tarifverhandlungen
* Eine Jahressonderzahlung und eine jährliche Leistungsprämie
* Die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen wie beispielsweise Zeitzuschläge, u.a. für Überstunden
* Eine betriebliche Altersvorsorge
* Die Gewährung einer Arbeitsmarktzulage
* Die Gewährung einer Großraumzulage München
* Die Gewährung eines Fahrtkostenzuschusses
* Umfassende Möglichkeiten zu Fort- und Weiterbildung
* Die Beaufsichtigung und Betreuung des Bade- und Saunabetriebs zählt zu Ihren Hauptaufgaben
* Sie sind für die Kontrolle und Bedienung der technischen Anlagen verantwortlich
* Die Aufsicht und Überwachung des Badebetriebs im Innen- und Außenbereich gehört ebenso zu Ihren Tätigkeiten
* Auch die Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten sowie die Betreuung weiterer Betriebsabläufe fallen in Ihren Verantwortungsbereich
* Kassentätigkeiten und die Einlasskontrolle sowie die Betreuung und Beratung der Gäste runden Ihren Aufgabenbereich ab
* Sie haben eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Fachangestellter (m/w/d) für Bäderbetriebe oder verfügen über das Abzeichen des Rettungsschwimmers in Silber (dieses kann bei Bedarf auch in unserem Hause abgelegt werden)
* Sie besitzen fundierte Fachkenntnisse und ein technisches Verständnis im Bereich der Badewassertechnik
* Sie erfüllen die Anforderungen des Merkblattes 94.05 der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen
* Sie zeichnet ein kundenfreundliches, gepflegtes und dienstleistungsorientiertes Auftreten aus, ebenso wie Teamfähigkeit, Flexibilität, Engagement und selbstständiges Arbeiten
* Sie sind bereit, Ihre Arbeitszeit im Schichtdienst zu leisten, auch an Wochenenden und Feiertagen
* Sie sind im Besitz eines Erste-Hilfe-Scheins (nicht älter als ein Jahr)