Für unser renommiertes Kundenhotel in Bonn suchen wir Sie als Küchenchef (m/w/d) bzw. als Küchenleiter (m/w/d) zur direkten und kostenfreien Personalvermittlung.
Unser Kunde bietet Ihnen als Mitarbeiter (m/w/d):
* Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit, direkt bei unserem Kunden (keine Zeitarbeit)
* Einen zukunftsorientierten Arbeitsplatz
* Vergütung: ab 4.900,00 - 5.500,00 € / Monat, je nach Erfahrung und Qualifikation verhandelbar
* Eine Vielzahl von Mitarbeiterbenefits
* Eine umfangreiche Einarbeitung
…und alles was zu einem guten Arbeitsplatz gehört!
Ihre Aufgaben als Küchenchef (m/w/d):
* Sicherstellung der reibungslosen Abläufe in den verschiedenen Küchen
* Gestaltung der Speisekarten, Menüs und des Dienstplans
* Organisation des optimalen Waren- und Personaleinsatz
* Planung, Festlegung und Umsetzung von Rezepten und Produktionsabläufen
* Unterweisungen sowie Schulungen durchführen
* Überwachung und Einhaltung der Lebensmittel- und Hygienevorschriften
Ihr Profil als Küchenchef (m/w/d):
* Eine abgeschlossene Ausbildung als Koch/Köchin (m/w/d) sowie ggf. Weiterbildungen
* Erfahrungen in der Führung von Küchenteams (m/w/d) sowie in der Ausbildung von Auszubildenden (m/w/d)
* Mehrjährige Berufserfahrung als Sous-Chef (m/w/d) oder Küchenchef (m/w/d) in Hotel- oder Restaurantküchen
* Kenntnisse in der Warenwirtschaft, Lagerhaltung und Inventuren
* Teamfähigkeit und Kreativität
Wer ist Walter-Fach-Kraft?
Walter-Fach-Kraft ist ein mittelständischer Personaldienstleiter an nahezu 30 Standorten in Deutschland, u.a. in Köln, Österreich und Polen.
In dem Bereiche der Personalvermittlung pflegen wir seit über 25 Jahren mit unseren Kunden eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Sie fühlen sich direkt angesprochen?
Bewerben Sie sich jetzt online oder kontaktieren Sie unser Team, in der Hauptverwaltung in Fulda, unter 0661/250 20 -42 oder per E-Mail unter ballmaier@walterfachkraft.com.
Wenn Sie möchten, empfehlen Sie die Stellenanzeige an Freunde, Bekannte und / oder Kollegen (m/w/d) weiter.
Entstehende Reisekosten zum Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet.