Beschreibung der Aufgaben:
Die sozialpädagogische Fachkraft soll die Schule mit sozialpädagogischer Kompetenz z.B. durch folgende Maßnahmen unterstützen:
▪ Stärkung der sozialen Kompetenz,
▪ Beratung und Begleitung einzelner Schülerinnen und Schüler,
▪ Beratung der Schulleitung, des Lehrerkollegiums sowie ggf. der Eltern,
▪ Förderung partizipativer Schulkultur,
▪ Netzwerkarbeit mit außerschulischen Partnern (vor allem der Kinder- und Jugendhilfe),
▪ Maßnahmen zur Integration,
▪ interkulturelle Angebote,
▪ Maßnahmen zur Berufsorientierung.
Eine Erweiterung oder Veränderungen der dem Arbeitsplatz zugewiesenen Aufgaben bleibt vorbehalten.
Beschreibung der Anforderungen:
Erwartet wird ein abgeschlossenes Studium zur/zum Diplom Sozialpädagoge/in (FH) oder Diplom Sozialarbeiter/in (FH) jeweils mit staatlicher Anerkennung bzw. ein Bachelor-Abschluss Soziale Arbeit mit staatlicher Anerkennung oder eine gleichwertige Ausbildung. Bewerberinnen und Bewerber mit einer gleichwertigen Ausbildung müssen darüber hinaus über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der sozialen Arbeit mit jungen Menschen (6 bis 27 Jahre) verfügen.
Der Arbeitsplatz wird der Entgeltgruppe S 11b TV-L zugeordnet. Die Eingruppierung ist abhängig von Ihren persönlichen und fachlichen Voraussetzungen.
Besondere Hinweise:
Da es sich - wie oben angegeben - um eine sachgrundlose Befristung handelt, wird bereits jetzt auf § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG hingewiesen. Bewerben kann sich daher grundsätzlich nur, wer zuvor noch in keinem Arbeitsverhältnis zum Land Niedersachsen stand oder aktuell steht.
Das Bewerbungsverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch über das Portal EiS-Online-NileP.
*Für die Abgabe einer Bewerbung sind v.a. Angaben zu Ihren persönlich***en Daten und zu den von Ihnen erworbenen Qualifikationen erforderlich.**Außerdem werden für die Bearbeitung Ihrer Bewerbung folgende Nachweise benötigt:
Bitte bewerben Sie sich hier:
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