Sachgebietsleitung Abfallwirtschaftsplanung und stellvertretende Abteilungsleitung Kommunale Abfallwirtschaft
EG 14 TVöD oder BesGr A 14 LBesO
Besetzbar ab sofort für die Abteilung Kommunale Abfallwirtschaft im Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Die kommunale Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und der Winterdienst gehören zu den sichtbarsten und zugleich sensibelsten Bereichen kommunaler Daseinsvorsorge. Die Abteilung Kommunale Abfallwirtschaft im Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz, steht vor bedeutenden Weiterentwicklungen: Zero-Waste-Ansätze, die Transformation zur Klimaneutralität, Digitalisierung sowie innovative Lösungen für eine nachhaltige und effiziente Entsorgungslogistik.
Wir suchen eine Persönlichkeit, die diese Entwicklungen aktiv mitgestalten, ein engagiertes Team führen und die Abteilung in zentralen Zukunftsfragen unterstützen möchte.
Ihre Aufgaben unter anderem:
1. Leitung, Weiterentwicklung und strategische Steuerung des Sachgebiets Abfallwirtschaftsplanung
2. Fortschreibung und Umsetzung zentraler Konzepte wie Abfallwirtschafts- und Zero-Waste-Strategie sowie Optimierung der Entsorgungs- und Logistiksysteme
3. Planung und Bewertung von Maßnahmen zur Weiterentwicklung von Straßenreinigung und Winterdienst
4. Verantwortung für Öffentlichkeitsarbeit und Informationsformate (zum Beispiel Abfallkalender, städtisches Beiblatt, Online-Kommunikation)
5. Haushalts- und Gebührenmanagement inklusive Erstellung der Gebührenkalkulationen und Berichte für politische Gremien
6. Steuerung und Koordination der Zusammenarbeit mit Unternehmen der kommunalen Daseinsvorsorge und Systembetreibern
7. Mitwirkung an komplexen Vergabe- und Ausschreibungsverfahren sowie an Digitalisierungs- und Organisationsentwicklungsprozessen der Abteilung
8. Stellvertretung der Abteilungsleitung in fachlichen, organisatorischen und personellen Angelegenheiten.
Ihr Profil:
Ihre Qualifikation:
9. Beschäftigte im Beamtenverhältnis, die die Zugangsvoraussetzungen für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt (2.2) des allgemeinen Verwaltungsdienstes besitzen und Tarifbeschäftigte mit vergleichbarer Qualifikation
10. Beschäftigte des allgemeinen Verwaltungsdienstes, die zur beruflichen Entwicklung durch modulare Qualifizierung oder Masterstudium als Voraussetzung für die Verleihung eines Amtes der Laufbahngruppe 2.2 oder zur Eingruppierung ab EG 13 TVöD zugelassen sind
oder
11. abgeschlossenes Masterstudium in den Fachrichtungen Verwaltungswissenschaften, Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftsingenieurwesen oder vergleichbarer Studienabschluss.
Darüber hinaus richtet sie sich an:
12. Beschäftigte, mit verwaltungswissenschaftlichem Bachelorabschluss oder vergleichbarer Qualifikation oder abgeschlossenem Verwaltungslehrgang II und einem Jahr einschlägiger Berufserfahrung, mindestens in Entgeltgruppe EG 11 TVöD oder vergleichbar
13. Beamt*innen der entsprechenden Fachrichtung, die mindestens ein Amt der Besoldungsgruppe A 11 LBesO innehaben und denen seit einem Jahr Aufgaben mindestens der Besoldungsgruppe A 12 LBesO dauerhaft übertragen wurden.
Dieser Personenkreis muss bereit sein eine modulare Qualifizierung als Voraussetzung für die Verleihung eines Amtes der Laufbahngruppe 2.2 beziehungsweise für die Eingruppierung in EG 14 zu absolvieren.
Das Stellenbesetzungsverfahren stellt gleichzeitig das Zulassungsverfahren zur beruflichen Entwicklung dar.
Ihr Profil über diese Qualifikation hinaus:
14. Führungskompetenz; vorzugsweise mehrjährige Führungserfahrung
15. fundierte Kenntnisse im Bereich Abfallwirtschaft, Logistik oder verwandten Infrastrukturthemen
16. hohe strategische und konzeptionelle Kompetenz, verbunden mit analytischem Denken
17. Überzeugungs- und Durchsetzungsvermögen, Verhandlungssicherheit sowie Kommunikationsstärke – auch gegenüber politischen Gremien
18. sehr gute EDV-Kenntnisse (Microsoft Office, idealerweise SAP) oder die Bereitschaft, sich diese zügig anzueignen.
Nach den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung ist persönliche Voraussetzung für die Eingruppierung ab EG 13 ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Mastergrad, Diplom einer Universität) oder eine vergleichbare Qualifikation. Gegebenenfalls ist daher in Einzelfällen bis zum erfolgreichen Abschluss der modularen Qualifizierung nur die Eingruppierung in die darunterliegende Entgeltgruppe möglich.
Bewerber*innen müssen für eine Tätigkeit an einem Bildschirmarbeitsplatz im Sinne der Dienstvereinbarung TIV geeignet sein.