Hier oben, im Norden Schleswig-Holsteins, kurz vor der dänischen Grenze, gibt es ungeahnte Karrierechancen für alle, die dort arbeiten möchten, wo andere Urlaub machen. Bei der Stadt Flensburg im Fachbereich Soziales und Gesundheit ist in der Abteilung Eingliederungshilfe zum 01.05.2026 eine Stelle als
Sozialpädagogin/Sozialpädagoge (m/w/d) mit staatlicher Anerkennung (Diplom/Bachelor)
in Vollzeit für die Dauer einer Mutterschutzvertretung zunächst befristet bis 28.08.2026 zu besetzen. Eine Verlängerung für die Dauer der Elternzeit ist vorgesehen. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe S 12 TVöD SuE bewertet. Bei Bewerbenden ohne staatliche Anerkennung erfolgt die Vergütung nach Entgeltgruppe S 11b TVöD.
Die Abteilung Eingliederungshilfe umfasst aktuell rund 50 Mitarbeitende und ist die erste Anlaufstelle eines umfassenden Beratungs- und Hilfenetzes für psychisch kranke und suchtkranke Menschen sowie Menschen mit sonstigen seelischen Störungen, Körperbehinderungen und geistigen Behinderungen in Flensburg. Die Abtei-lung teilt sich in drei Sachgebiete – Erwachsene mit Behinderung (2 Teams), Kinder und Jugendliche mit Behinderung und Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen.
In einem diversitätssensiblen Umfeld arbeitet die Abteilung in interdisziplinären Teams aus Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen und Verwaltungskräften. Wir pflegen eine enge Zusammenarbeit zwischen den Professionen und auch innerhalb des Hauses, z. B. mit der Wirtschaftlichen Sozialhilfe, dem Jobcenter und der Hilfe zur Pflege sowie den regionalen Leistungsanbietern. Über Art, Inhalt und Umfang der Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe wird auf der Basis der gesetzlichen Grundlagen durch die jeweils fallführende Profession im Rahmen der Gesamtplanung entschieden.
Es besteht die Möglichkeit, zeitweise im Homeoffice zu arbeiten.
Ihre künftige Aufgabe besteht darin, erwachsene Menschen mit Behinderungen und ggf. ihre Angehörigen/gesetzlichen Vertretungen zu beraten, den Unterstützungsbedarf zu ermitteln und im Rahmen der Gesamtplanung gemeinsam mit den Beteiligten geeignete Hilfen zu realisieren und fortzuschreiben.
abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Sozialpädagogik/Soziale Arbeit (Diplom/Bachelor) mit staatlicher Anerkennung
Bei ausländischen Hochschulabschlüssen ist die Beifügung der Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) erforderlich.
Wünschenswert sind Erfahrung in der sozialpädagogischen Arbeit mit Menschen mit Behinderung sowie Kenntnisse in der Gesamt- und Teilhabeplanung und Rechtskenntnisse im SGB IX.
Gerne unterstützen wir Sie durch die Einarbeitung im Team und entsprechende Fort- und Weiterbildung bei der Vertiefung der Kenntnisse.
Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA)
Übernahme der Entgeltstufe bei einem direkten Wechsel des Arbeitgebers aus dem öffentlichen Dienst
jährliche Sonderzahlungen
Zahlung der SuE-Zulage in Höhe von 130,00 € bzw. betriebliche Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes
Fort- und Weiterbildungsangebote sowie betriebliches Gesundheitsmanagement
SH-Jobticket
flexible und familienfreundliche Gleitzeitregelungen