Sachliche Unabhängigkeit als Rechtspfleger
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Als Rechtspfleger sind wir in der Lage, unsere Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit wahrzunehmen. Dies bedeutet, dass wir nicht an Weisungen gebunden sind und nur unserem Gewissen und dem Gesetz unterworfen sind.
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Unser Aufgabenbereich ist breit gefächert und umfasst wichtige Teile der Rechtspflege. Wir sind für die Entscheidung in Grundbuchsachen zuständig, wie z.B. Anträgen auf Eintragung von Eigentumswechseln oder Hypotheken. Darüber hinaus sind wir für die Erteilung von familienrechtlichen Genehmigungen und die Wahrnehmung der Aufgaben bei den Rechtsantragsstellen zuständig.
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Wir arbeiten eng mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften zusammen und unterstützen diese bei der Durchführung von Verfahren. Unsere Arbeit ist es auch, die Kosten und Rechtsanwaltsvergütung in Zivil-, Familien- und Strafsachen festzusetzen.
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Um sich auf diese Rolle vorzubereiten, beginnt man mit einem 3-jährigen Vorbereitungsdienst. Dazu gehören ein Studium I an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen (12 Monate), eine Studienpraxis bei einem Amtsgericht und einer Staatsanwaltschaft (12 Monate) und ein Studium II an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen (12 Monate).
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Die Einstellungsvoraussetzung ist, dass man die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt. Dazu gehört, dass man die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife nachweisen kann und das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
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Wenn Sie Interesse haben, sich auf diese Rolle vorzubereiten, können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen. Bitte beachten Sie, dass wir alle Bewerbungen sorgfältig prüfen werden.