Bei der Justizvollzugsanstalt Essen sind, zunächst befristet mit der Option zur späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis, mehrere Stellen im Bereich des allgemeinen Vollzugsdienstes zu besetzen.
Die Justizvollzugsanstalt Essen ist eine Einrichtung des geschlossenen Erwachsenenvollzuges des Landes Nordrhein-Westfalen mit 514 Haftplätzen und für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen an männlichen Verurteilten mit einer Freiheitsstrafe bis zu 36 Monaten aus den Land- und Amtsgerichtsbezirken Essen, Düsseldorf, Duisburg und Krefeld zuständig. Außerdem wird Untersuchungshaft aus dem Landgerichtsbezirk Essen vollzogen. Darüber hinaus wird Auslieferungs- und Durchlieferungshaft sowie Zivilhaft vollstreckt. Aktuell sind in der Justizvollzugsanstalt Essen 251 Bedienstete tätig.
Die Einstellung erfolgt im tariflichen Arbeitsverhältnis als Justizvollzugsbeschäftigte/r. Die Vergütung wird zunächst nach Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gezahlt. Nach einer Einarbeitungsphase von mindestens drei Monaten ist eine Höhergruppierung nach Entgeltgruppe 6 des TV-L vorgesehen.
Darüber hinaus verpflichten sich die Beschäftigten bei der Einstellung zu einer späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis. Mit der Übernahme in das Beamtenverhältnis ist eine zweijährige Ausbildung (Vorbereitungsdienst) verbunden. Zum Zeitpunkt der Einstellung muss das 20. Lebensjahr vollendet sein, jedoch darf der/die Bewerber/in noch nicht älter als 35 Jahre alt sein, damit eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis erfolgen kann.
Vor der Einstellung ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren erforderlich. Die Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes sind in den Justizvollzugsanstalten zuständig für die Betreuung, Versorgung und Beaufsichtigung der Gefangenen und unterstützen die besonderen Fachdienste (u.a. Psychologen, Ärzte, Pädagogen, Seelsorger) bei der Behandlung der Gefangenen. Weitere Informationen zum Berufsbild finden Sie im Internet unter Berufsbild AVD. Dieser ständige Dienst am Menschen erfordert naturgemäß einen Schichtbetrieb (Frühdienst, Spätdienst, Nachtdienst). Auch an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen muss deshalb ein Teil der Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes Dienst verrichten.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ausdrücklich erwünscht.
Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen von Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit aussagekräftigen Unterlagen schriftlich an den Leiter der Justizvollzugsanstalt Essen, Krawehlstr. 59, 45130 Essen oder per Mail an poststelle@jva-essen.nrw.de .
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:
* Aktueller Lebenslauf (ggf. mit Lichtbild)
* Nachweise der schulischen und beruflichen Qualifikation (Schulabschlusszeugnis, Berufsschulabschlusszeugnis, Gesellenbrief, Meisterbrief, pp.)
* Nachweise der bisherigen beruflichen Tätigkeiten (Arbeitszeugnisse, Bescheinigungen d. Agentur für Arbeit, ggf. Bescheinigung über Wehr- / Zivildienst etc.)