HR Fachfrau/ Spezialist für Entgeltabrechnung Familienentschädigung und Auslandsbesoldung verstehen Sie optimal. Grundkenntnisse in der betrieblichen Personalplanung und Entlohnung haben Sie bereits erworben. Weitere Erfahrungen bei Arbeitszeit-, Urlaubs- und Beurlaubungsfragen ergänzen Ihre Expertise. Ausgewählte Voraussetzungen: