Für den OP im Kreiskrankenhauses Wolgast gGmbH suchen wir zur Verstärkung unseres Teams OTA, ATA oder OP-Pflegefachkräfte (m/w/d) unbefristet in Vollzeit (38,5h/Woche) oder Teilzeit. Voraussetzungen: o Abgeschlossene dreijährige Ausbildung zur/zum OTA/ATA nach den gesetzlichen Vorgaben oder o Abgeschlossene Ausbildung zur Pflegefachkraft nach dem Pflegeberufegesetz mit Erfahrung in der OP-Pflege o Kenntnis von OP-Standards, Hygienerichtlinien o Fähigkeit zur Arbeit in einem interdisziplinären Team o Grundlegende Kenntnisse in Anatomie, Instrumentenkunde und Operationsverfahren o Hohe Belastbarkeit und Stressresistenz o Sorgfalt und Genauigkeit, besonders in hektischen Situationen. o Kommunikations- und Teamfähigkeit o Flexibilität, Bereitschaft zur Rufbereitschaft Wir legen Wert darauf, dass unsere Mitarbeiter/-innen flexibel und kooperativ im Team arbeiten, über ein schnelles Reaktionsvermögen verfügen und bereit sind, ihre Fachkompetenz einzubringen, zu erweitern sowie durch ihre Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit dazu beitragen, das Team bei der Aufgabenbewältigung zu unterstützen. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag TVöD-K. Wir bieten einen krisensicheren Arbeitsplatz einen modernen und vielfältigen Arbeitsplatz in einem engagierten Team mit flachen Hierarchien Unterstützung Ihrer Fort- und Weiterbildungsaktivitäten eine betriebliche Altersvorsorge Zugang zum Corporate Benefits Portal mit Vergünstigungen bei über 800 Top Marken Wolgast liegt am Übergang zur Insel Usedom in einer Region mit sehr hohem Freizeitwert Kindertagesstätten, Grundschulen und alle weiterführenden Schulen sind vor Ort die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist in etwa 35 Minuten mit dem Auto zu erreichen. Bei Fragen steht Ihnen der Pflegedirektor Hr. Miltzow unter 03836/257300 zur Verfügung. Weitere Informationen unter richten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an: Kreiskrankenhaus Wolgast gGmbH Pflegedirektor Herr H. Miltzow Chausseestraße 46 17438 Wolgast Bewerbung-pflege@kreiskrankenhaus-wolgast.de Schwerbehinderte werden bei der Stellenbesetzung im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen bei gleicher nachgewiesener Eignung und Qualifikation bevorzugt behandelt. Bewerbungs-, Vorstellungs- und Übernachtungskosten können leider nicht erstattet werden.