Was macht einen Rechtspfleger aus?
Ein Rechtspfleger ist ein Beamtenträger, der in Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig ist. Er übernimmt viele Aufgaben, die früher den Richtern vorbehalten waren und ist daher nur an Gesetz und Recht gebunden.
Aufgaben des Rechtspflegers:
* Führung des Grundbuchs und Handelsregisters
* Erteilung von Testamenten und Erbscheinen
* Ladung zu Strafantritten und Berechnung von Strafzeiten
* Eintreibung von Geldstrafen und Erlass von Vollstreckungshaftbefehlen
Außerdem können Rechtspfleger Führungsaufgaben in der Gerichtsverwaltung übernehmen.
Bildungs- und Ausbildungsbedingungen
Das duale Studium dauert 3 Jahre und besteht aus theoretischem Studium und Praxisausbildung. Das Studium findet an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege statt und umfasst insgesamt 24 Monate. Die Praxisausbildung erfolgt an verschiedenen Gerichtsstandorten des Oberlandesgerichtsbezirks Celle.
Anforderungen und Qualifikationen
Um Rechtspfleger zu werden, benötigt man die allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder einen gleichwertigen Bildungsstand. Man darf im Grundsatz das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Zu den persönlichen Anforderungen gehören Entscheidungsfreudigkeit, Flexibilität, hohes Maß an Textverständnis und Durchsetzungsvermögen. Darüber hinaus sollte man gute schriftliche Ausdrucksfähigkeit besitzen und eine hohe Belastbarkeit nachweisen.