Küchenhilfe (gn*) Cafeteria Befristet bis 30.04.2026 | In Voll- oder Teilzeit mit bis zu 38,5 Wochenstunden | Vergütung nach TV-L | Geschäftsbereich Wirtschaftsbetriebe | Gastronomie | Kennziffer 10434 Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere gesellschaftliche Verantwortung. Damit wir unserem hohen Anspruch tagtäglich gerecht werden, freuen wir uns auf Deinen Einsatz in der Gastronomie. Die Gastronomie am Universitätsklinikum Münster (UKM) umfasst diverse Bereiche wie Cafeteria, Catering „Herd & Seele“, Bäckerei, Automatenstationen und die Patientenverpflegung. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Patienten (gn*), Besucher (gn*) und Mitarbeitende stets bestens versorgt sind – am besten mit Dir VERANTWORTUNGSVOLLE AUFGABEN: Zuarbeit bei der Speisenproduktion Portionierung und Ausgabe der produzierten Speisen Reinigungsarbeiten mit anschließender Dokumentation nach HACCP Kassentätigkeiten Lebensmittelvorbereitung und Lebensmittelverpackung Arbeiten auch an Wochenenden und Feiertagen im Zeitraum 6:00 - 15:12 Uhr ANFORDERUNGEN: Selbstständige und zuverlässige Arbeitsweise, Freude am Gastkontakt Erfahrung in der Großküche / Gastronomie wünschenswert Freundlichkeit, Kommunikationsvermögen, Engagement und Teamfähigkeit setzten wir voraus Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz WIR BIETEN: Eigenverantwortliche und herausfordernde Tätigkeit in einem kollegialen und motivierten Team Attraktives Entgelt sowie eine attraktive Altersversorgung (VBL) Rückfragen an: Jens Hindersmann, 0251-83 48584 Jetzt bis zum 04.06.2025. BESTE BEDINGUNGEN: Sicherheit Familienfreundlich Moderne Ausstattung Geregelte Arbeitszeitmodelle Vieles mehr ... Sicherheit Familienfreundlich Moderne Ausstattung Geregelte Arbeitszeitmodelle Weitere Vorteile (*gn=geschlechtsneutral) Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist daher als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften werden Frauen sowie Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich. Universitätsklinikum Münster Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude D5 48149 Münster www.ukm.de