In der Kreisverwaltung Pinneberg ist die Stelle der Landrätin/des Landrates (m/w/d) zum neu zu besetzen. Die Landrätin/der Landrat wird gemäß §§der Kreisordnung Schleswig-Holstein durch den Kreistag des Kreises Pinneberg nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Die Wahl findet am statt. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Für Rückfragen steht Ihnen die Fachdienstleiterin Personal, Frau Petra Thies-Klapp, Telefon, zur Verfügung. Sie finden den vollständigen Text der Stellenausschreibung unter karriere.kreis-pinneberg.de, Menüpunkt „Stellenanzeigen“. korrekter Einsatzort, siehe Anhang