Jetzt Karrierechancen
Straßenwärter*in (w/m/d)
Einsatzort: Münster Starttermin: zum nächstmöglichen Zeitpunkt Bewerbungsfrist: 23.09.Werden Sie Teil unseres Teams und bewerben Sie sich als Straßenwärter*in (w/m/d).
Wir sind der Ansprechpartner Nummer eins, wenn es um Bundes- und Landesstraßen oder Rad(schnell)wege im bevölkerungsreichsten Bundesland geht. Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Standort Region I NL Münsterland, für den Dienstort Münster mit Einsatzort SM Münster eine/n Straßenwärter*in (w/m/d).
abgeschlossene Ausbildung zum/zur Straßenwärter*in oder
abgeschlossene, mindestens dreijährige Ausbildung in einem artverwandten körperlich-handwerklichen Beruf und die Bereitschaft, eine Qualifizierungsmaßnahme für die Aufgaben der Straßenwärter*innen zu absolvieren (Quereinstieg - siehe unten*)
Führerschein Klasse B
Führerschein Klasse CE oder die Bereitschaft zur Erlangung im Rahmen der Qualifikationsmaßnahme
Bereitschaft zum Winterdienst bzw. zur Leistung von Schichtdienst und Rufbereitschaft
Ein kollegiales Arbeitsumfeld.
Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben
Ein attraktives Fortbildungsangebot für Ihre persönliche und berufliche Entwicklung
hohe Standards bei Fortbildungen sowie im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Der Landesbetrieb Straßenbau lebt die Gleichstellung der Geschlechter im Land NRW und fördert insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Daher freuen wir uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen diese nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber finden bei gleicher Eignung im Sinne des Sozialgesetzbuches IX besondere Berücksichtigung.
Ausbildungsberufe für den Quereinstieg sind insbesondere: Straßenbauer*in, Baugeräteführer*in, Beton- und Stahlbetonbauer*in, Elektriker*in, Elektroniker*in, Forstwirt*in, Garten- und Landschaftsbauer*in, Fachkraft für Abwassertechnik, Sanitär- und Heizungstechniker*in, Gärtner*in, Kanalbauer*in, Konstruktionsmechaniker*in oder Metallbauer*in (Schlosser*in), Kraftfahrer*in, Landwirt*in, Maurer*in, Mechaniker*in, Mechatroniker*in, Mechaniker*in für Land- und Baumaschinentechnik, Fachkraft für Agrarservice, Pflaster*in, Rohrleitungsbauer*in, Tischler*in, Schreiner*in, Zimmerer*in bzw. eine die v. g. Berufsabschlüsse ersetzende/ergänzende Berufsbezeichnung). Hinweis: Quereinsteiger*innen werden bis zum erfolgreichen Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme zum/zur Straßenwärter*in in die nächstniedrigere Entgeltgruppe 5 TV-L eingruppiert.
Eine Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.