Wir bieten
Bei der Gemeinde Havixbeck ist zum nächstmöglichen Termin im Fachbereich III – Gebäudewirtschaft, Infrastruktur – folgende Stelle
zunächst befristet für 3 Jahre auf Basis der geringfügigen Beschäftigung (Minijob) neu zu besetzen:
Fachkraft für die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel (e-Check) (m/w/d)
Wir bieten Ihnen:
 * ein anspruchsvolles, vielseitiges und interessantes Aufgabengebiet,
 * eine Einstellung auf Basis der geringfügigen Beschäftigung (Minijob)
Ihre Aufgaben
 * Durchführung der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel (e-Check) in allen gemeindlichen Gebäuden (Schulen, Rathaus, Kindergarten etc.)
 * Dokumentation der Prüfungen
Beschäftigungsart und Beginn
Ab sofort in Teilzeit
Ihr Profil
 * Abgeschlossene Ausbildung Elektriker*in alternativ
 * Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
 * Abschluss bzw. Bereitschaft zur Fortbildung des Seminars für die Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel
Wünschenswert sind:
 * Kenntnisse in Elektroinstallation
 * Prüfkenntnisse
 * Selbständige Arbeitsweise, Eigeninitiative und Zuverlässigkeit
 * Teamfähigkeit
 * Kenntnisse in den MS-Office-Anwendungen
Weitere Auskünfte zur Stellenausschreibung erteilt Frau Schonnebeck unter
Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagefähigen und vollständigen Unterlagen (ohne Bewerbungsmappen o.ä.) richten Sie bitte unter der Angabe "Elektro" an folgende Adresse:
Bürgermeister der Gemeinde Havixbeck,
Herrn Jörn Möltgen,
Willi-Richter-Platz 1, 48329 Havixbeck
oder per Email
Ihre Bewerbung
Möchten Sie den zukunftsgerichteten Weg der Gemeinde Havixbeck mit gestalten? Dann bewerben Sie sich bei uns und werden Sie Teil eines Teams engagierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Nutzen Sie die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und senden Sie uns Ihre Bewerbung gleich als PDF online.
Kontakt für weitere Auskünfte
Frau Große Lembeck:
02507 – 33154
Frau Schonnebeck:
Bewerbung senden
Eine schriftliche Bewerbung mit aussagefähigen und vollständigen Unterlagen ist bis zum Ende der Bewerbungsfrist unter der Angabe der Stellenbezeichnung an folgende Adresse zu senden:
Bürgermeister
der Gemeinde Havixbeck
Herrn Jörn Möltgen
Willi-Richter-Platz 1
48329 Havixbeck
Alternativ ist eine Bewerbung per E-Mail möglich.
Hinweis zur Bewerbung
Die Gemeinde Havixbeck verzichtet aus Umwelt- und Kostengründen auf den Versand von Eingangsbestätigungen und Zwischenbenachrichtigungen.
Alle Anhänge sind bei der Bewerbung per E-Mail in einer PDF Datei zusammenzufassen.
Bei einer schriftlichen Bewerbung sind alle Bewerbungsunterlagen nur als unbeglaubigte Kopien einzureichen und eine Verwendung von Mappen unzulässig, da eine Rückgabe aus Kostengründen nicht erfolgt.
Eine Vernichtung unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird zugesichert.
Informationen zum Datenschutz
gemäß Artikel 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
 1. Verantwortliche Stelle
 Gemeinde Havixbeck
 Fachbereich I/Verwaltungsservice
 Willi-Richter-Platz 1
 48329 Havixbeck
 Telefon 02507/33- 151
oder .152
Die Gemeinde Havixbeck ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Jörn Möltgen.
Gemeinde Havixbeck
– Der Bürgermeister -
Herrn Jörn Möltgen
Willi-Richter-Platz 1
48329 Havixbeck
Telefon 02507/33- 127
 1. Kontakt zum Datenschutzbeauftragten
 Kreis Coesfeld
 2. Der Landrat -
 Datenschutzbeauftragte
 48653 Coesfeld
 -
 3. Zweckbestimmung und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
 Zweck:
 Aufgabenerfüllung im Rahmen der Zuständigkeiten der Gemeindeverwaltung Havixbeck
Rechtsgrundlagen:
Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e und Absatz 2, Artikel 88 DSGVO i.V.m. § 18 Datenschutzgesetz NRW
 1. Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
 Daten, die zur Abwicklung der Stellenausschreibungen erforderlich sind
 2. Empfänger*innen oder Kategorien von Empfängerinnen und Empfängern der personenbezogenen Daten
 Intern:
 Bedienstete des Fachbereichs I/Personalamt, zuständige Führungsebenen, Personalrat, Gleichstellungsstelle, Schwerbehindertenvertretung
 3. Speicherdauer der personenbezogenen Daten
 Entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungszeiten nach Wegfall des Verarbeitungszweckes
 4. Betroffenenrechte
 5. Auskunft über ihre gespeicherten und verarbeiteten personenbezogenen Daten (Artikel 15 DSGVO)
 6. Berichtigung der hinterlegten personenbezogenen Daten (Artikel 16 DSGVO)
 7. Löschung nicht mehr benötigter personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)
 8. Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten (Artikel 18 DSGVO)
 9. Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)
 10. Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO)
 11. Jederzeitiger Widerruf von erteilten Einwilligungen zur Datenverarbeitung (Artikel 7 Abs. 3 DSGVO)
 12. Beschwerderechte bei einer Aufsichtsbehörde
 Gemäß Artikel 77 DSGVO haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen Artikel 6 Abs.1 Buchstabe e und Abs. 2, Artikel 88 DSGVO i.V.m. § 18 Datenschutzgesetz NRW verstößt.
Beschwerden richten sie bitte an die Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
 1. Information bezüglich der Bereitstellung personenbezogener Daten
 Sämtliche Daten, welche der verantwortlichen Stelle bereitgestellt werden, sind erforderlich, um die Erledigung der gesetzlichen Aufgaben durchzuführen.
 In jedem dieser Fälle beruht die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Betroffenen auf den gesetzlichen Vorschriften.
 Die Nichtbereitstellung von erforderlichen Daten zieht im Regelfall eine Nichtgewährung der gesetzlichen Leistungen nach sich.
Stand:
Ihr direkter Kontakt zu uns.
Gemeinde Havixbeck
Bürgermeister Jörn Möltgen
02507 / 33128
0151 /