Deine Zukunft beginnt hier!
Du möchtest eine abwechslungsreiche und zukunftsorientierte Ausbildung im öffentlichen Dienst? Wir bieten dir die Möglichkeit, dich in unserem Team zu entwickeln und deine Fähigkeiten zu perfektionieren.
Wir suchen engagierte Auszubildende für die Ausbildung zur Hygienekontrolleurin / zum Hygienekontrolleur (w/m/d) für den Einsatz in der Abteilung Gesundheit.
Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Der theoretische Teil wird in vier Teilen an der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf oder Berlin absolviert. Die Praktikumsplätze finden in der Abteilung Gesundheit des Landkreises statt. Weitere Stationen sind Krankenhäuser, Wasserlabore und andere Behörden.
Als Hygienekontrolleurin/zum Hygienekontrolleur wirst du beratend und kontrollierend tätig sein. Du überprüfst die Einhaltung von Hygienemaßnahmen in Einrichtungen wie Kindertagesstätten und Pflegeheimen. Deine Aufgaben umfassen:
* Infektionsschutz und -prävention
* Ermittlung und Überwachung der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen
* Überwachung von Trinkwasserversorgungsanlagen
* Überwachung der Hygiene des Schwimm- und Badewesens
Um diese Herausforderungen erfolgreich meistern zu können, benötigen wir Mitarbeitende mit folgenden Qualifikationen:
* Mindestalter 18 Jahre
* Gesundheitliche und persönliche Eignung zur Ausübung des Berufs
* Mindestens Sekundarabschluss I oder Hauptschulabschluss
* Sowie zusätzlich eine abgeschlossene förderliche Berufsausbildung in einem medizinischen Bereich von mindestens zweijähriger Dauer (Berufserfahrung ist wünschenswert)
Wir bieten dir:
* Ein anspruchsvolles Arbeitsfeld mit vielfältigen Herausforderungen
* Flexible Arbeitszeiten und moderne IT-Infrastruktur
* Attraktive Sozialleistungen und Betriebliche Altersvorsorge
* Umweltfreundliche Mobilitätsrabatte
Nicht vergessen: Bei gleicher Qualifikation werden Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter sowie Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX bevorzugt berücksichtigt.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.