Es handelt sich um eine Stelle mit verbindlicher Tenure Track-Zusage gemäß § 55 Hochschulgesetz.
Die Stelle wird zunächst als W 1-Stelle im Beamtenverhältnis auf Zeit für sechs Jahre besetzt. Neben einer Zwischenevaluation mit orientierendem Charakter wird zum Ende der Laufzeit eine Tenure-Evaluation auf der Grundlage klar definierter und transparenter Kriterien durchgeführt. Diese Kriterien werden bei der Berufung zusammen mit der zukünftigen Stelleninhaberin bzw. dem zukünftigen Stelleninhaber festgelegt. Nach erfolgreichem Abschluss der Tenure-Evaluation erfolgt die Ernennung unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit in der Besoldungsgruppe W 2, sofern die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das Verfahren ist in der Satzung über die Qualitätssicherung bei Berufungen der RPTU geregelt.
Ihr Aufgabengebiet:
Die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber soll das Fachgebiet in Forschung und Lehre vertreten.
Die Forschungsschwerpunkte der Professur sollen die bestehenden Forschungsaktivitäten des Fachbereichs Physik im Bereich der Biophysik ergänzen. Dabei wird Wert auf Komplementarität und Anschlussfähigkeit des Forschungsgebiets zu den bestehenden Aktivitäten des Fachbereichs Physik gelegt. Die Bereitschaft zur Mitarbeit in koordinierten Forschungsprogrammen sowie zur interdisziplinären Zusammenarbeit z.B. mit den Arbeitsgruppen der Fachbereiche Biologie und Chemie wird vorausgesetzt.
Der Stelleninhaber/die Stelleninhaberin wird Lehrveranstaltungen der Bachelor- und Masterstudiengänge Biophysik anbieten. Die Veranstaltungen werden in deutscher und englischer Sprache angeboten. Bei internationalen Bewerberinnen und Bewerbern wird vorausgesetzt, dass in angemessener Zeit Deutschkenntnisse erworben werden. Daneben wird die Mitwirkung bei der Durchführung von Fernstudiengängen im Bereich der medizinischen Physik erwartet. Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden neben entsprechender wissenschaftlicher Qualifikation didaktische Fähigkeiten sowie Erfahrungen in der Lehre und die Bereitschaft zur didaktischen Weiterbildung erwartet. Eine Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung wird in adäquatem Umfang für eine Juniorprofessur erwartet.
Unser Anforderungsprofil:
Voraussetzungen sind ein abgeschlossenes naturwissenschaftliches Hochschulstudium und eine Promotion, die i.d.R. nicht länger als 6 Jahre zurück liegt. Publikationen in internationalen Journalen, erfolgreiche Einwerbung von Drittmitteln werden vorausgesetzt.
Das Land Rheinland-Pfalz und die RPTU vertreten ein Betreuungskonzept, bei dem eine hohe Präsenz der Lehrenden am Hochschulort erwartet wird. Neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen gelten die in § 54 des Hochschulgesetzes Rheinland-Pfalz geregelten Einstellungsvoraussetzungen.