Als Fachmann für Kran Sicherheit in Teilzeit übernehmen Sie Verantwortung:
* Prüfung von Anlagen
* Bewertung technischer Sachverhalte oder technischer Expertisen
* Erstinbetriebnahme- und wiederkehrende Prüfungen gemäß BetrSichV § 14 / BetrSichV § 15 (erstmalig), BetrSichV § 16 (wiederkehrend) und / oder DGUV Vorschrift 52 / DGUV Grundsatz 309-001
Fachliche Qualifikation:
* Abgeschlossene Berufsausbildung, Meister*in / Techniker*in / Ingenieur*in
* Befähigte Person bzw. Prüfsachverständige*r mit Nachweis (FKH oder ZZP)
Zu Ihren Arbeitsbedingungen gehören flexible Arbeitszeiten, Sonderzahlungen, betriebliches Gesundheitsmanagement und weitere Benefits.
Wir suchen einen Fachmann mit entsprechender Erfahrung.