Standesbeamter/-in Bezirksamt Zuffenhausen (m/w/d) Wir suchen Sie für das Bezirksamt Zuffenhausen der Landeshauptstadt Stuttgart. 2025 in Teilzeit (65 %) und unbefristet zu besetzen.
Das Sachgebiet Standesamt im Bezirksamt Zuffenhausen besteht aus einem Team mit fünf Mitarbeitenden und nimmt staatliche Pflichtaufgaben wahr. eine abgeschlossene Ausbildung im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst, als Verwaltungsfachangestellte/‐r, eine erfolgreich abgeschlossene Erste Prüfung nach der Entgeltordnung (VKA, ehem. Angestelltenlehrgang I) oder eine vergleichbare Qualifikation mit Bezug zur Verwaltung
gutes Ausdrucksvermögen in der deutschen Sprache in Wort und Schrift im Umgang mit allen Bürgeranliegen sowie Freude an der Zusammenarbeit in einem professionellen und guten Team
gute EDV-Kenntnisse in den MS-Office-Anwendungen und idealerweise in Autista
Bereitschaft zur regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungen an der Akademie für Personenstandwesen in Bad Salzschlirf
einen zukunftssicheren Arbeitsplatz
Work-Life-Balance durch flexible Arbeitszeitmodelle im Rahmen der Öffnungszeiten und die Möglichkeit, mobil bzw. im Homeoffice zu arbeiten
persönliche und fachliche Weiterentwicklung durch unseren BildungsCampus
Gesundheitsmanagement und Sportangebote
ein kostenfreies Deutschlandticket für den ÖPNV
betriebliche Altersvorsorge und Jahressonderzahlung
Stuttgart-Zulage für Tarifbeschäftigte - bis zu 150 € monatlich
Corporate Benefits
Wir bieten Ihnen eine Stelle der Besoldungsgruppe A 10 mD / Entgeltgruppe 9a TVöD.
Alle weiteren Informationen zu unseren vielfältigen Karrieremöglichkeiten finden Sie unter.
2025 an unser Online-Bewerbungsportal
Falls eine Online-Bewerbung nicht möglich ist, können Sie uns Ihre Papierbewerbung unter Angabe der Kennzahl 15ZU/0003/2025 an das Haupt- und Personalamt der Landeshauptstadt Stuttgart, Katharinenstraße 20, 70182 Stuttgart senden.
Wir begrüßen Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten, diese werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. Teilzeitarbeit ist bei allen Stellen möglich, sofern in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist.