Die Römisch-Katholische Kirchengemeinde Freiburg ist mit 43 Kindertagesstätten der größte Träger von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Freiburg im Breisgau. Wir vereinen christliche Werte mit modernen Arbeitsstrukturen und bieten Ihnen die Sicherheit eines verlässlichen Arbeitgebers.
Für unseren Kindergarten St. Peter und Paul suchen wir eine stellvertretende Kindergartenleitung (m/w/d) in Vollzeit (100 %). Die Stelle ist zunächst als Elternzeitvertretung bis 2028 ausgeschrieben und in unserer Ganztagsgruppe angesiedelt.
Sie erwartet ein engagiertes, herzliches und gut eingespieltes Team, das von gegenseitiger Unterstützung, Wertschätzung und Freude an der pädagogischen Arbeit geprägt ist. Gemeinsam gestalten wir einen lebendigen Kindergartenalltag, in dem Kinder, Eltern und Mitarbeitende gleichermaßen im Mittelpunkt stehen.
St. Peter und Paul
Es kann sein, dass sich eine große Anzahl von Bewerbern auf diese Stelle bewirbt. Schicken Sie daher Ihren Lebenslauf und Ihre Bewerbung so schnell wie möglich ab.
* Pädagogische Bildung und Erziehung der Kinder
* Mitgestaltung des pädagogischen Alltags und der Bildungsangebote
* Unterstützung der Kindergartenleitung und Vertretung bei Abwesenheit
* Zusammenarbeit im Team sowie mit Eltern
* Beobachtung und Dokumentation der kindlichen Entwicklung
* Mitwirkung an organisatorischen und qualitativen Aufgaben der Einrichtung
* Abgeschlossene Ausbildung als pädagogische Fachkraft (m/w/d) gemäß §7 KitaG
* Idealerweise Erfahrung im Kindergarten- oder Krippenbereich
* Verantwortungsbewusstsein und Freude an der Arbeit mit Kindern
* Teamfähigkeit sowie gute Kommunikationsfähigkeiten
* Organisationsgeschick und selbstständige Arbeitsweise
* Bereitschaft zur Übernahme von Leitungsaufgaben
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* Feste Ansprechpartner und klare Kommunikationswege
* tarifgerechte Bezahlung nach TVSuE S13 nach AVO (in Anlehnung an den TVöD)
* zunächst als Elternzeitvertretung bis 2028
* Hansefit
* Jobrad
* Zuschuss zum Jobticket
* Jahressonderzahlung
* Ergänzungsentgelt
* Kinderzulage
* Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
* Arbeitsbefreiung für verschiedene Anlässe
* Vereinbarkeit von beruf und Familie
* Arbeitszeitverkürzung bei Kindern unter 12 Jahren oder Vollendung des 60. Lebensjahres