Bewerberinformationen
Als Beamtin oder Beamter im Allgemeinen Vollzugsdienst trittst Du in eine herausfordernde und praxisorientierte Tätigkeit ein. Im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses wirst Du zunächst entsprechend der Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder entlohnt.
Laufbahnmöglichkeiten
* In einem ersten Schritt erhältst Du nach einer drei- bis viermonatigen Probezeit entsprechende Bezüge der Entgeltgruppe 6.
* Innerhalb von drei Jahren erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und der Start der Ausbildung.
Während der Ausbildung erhältst Du Anwärterbezüge nach der Landesbesoldungsordnung A zum Landesbesoldungsgesetz (LBesG NRW).
Vorteile des Dienstes
* Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht der gesetzlichen Sozialversicherung, sondern genießen die Vorzüge der Beamtenversorgung und der Beihilfeberechtigung.
* Nach bestandener Laufbahnprüfung ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis regelmäßig vorgesehen.
Ausführliche Informationen
* Deine zukünftige Rolle als Beamtin oder Beamter im AVD setzt Dich mit folgenden Herausforderungen auseinander:
* Beaufsichtigung, Versorgung und Betreuung von Gefangenen in Justizvollzugseinrichtungen.
* Unterstützung bei sportlichen Aktivitäten und Mitarbeit bei der Beurteilung der Inhaftierten.
* Motivation zur Erreichung individueller Vollzugsziele und Förderung sozial verantwortlicher Lebensweisen.
Du arbeitest regelmäßig im Schichtdienst und auch an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen.
Einstellungen sind jederzeit möglich - auch vor Ausbildungsstart.