Die Stadt Pinneberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n
Sozialpädagog*in bzw. Sozialarbeiter*in als Springer- und Projektkraft für die Schulsozialarbeit (m/w/d)
(unbefristet in Teilzeit mit 20 Stunden, Entgeltgruppe S 12 TVöD)
Die Stelle gehört zum Team des Verbundes von Schulsozialarbeit und Jugendarbeit in Pinneberg, das an 7 Grundschulen und 5 weiterführenden Schulen in der Stadt tätig ist.
Tätigkeit als Sozialarbeiter*in mit Springerfunktion an allen Pinneberger Schulen/Schulformen, je nach Bedarf
Organisation und Durchführung von inklusiven Schulprojekten an den Standorten Schule und Jugendarbeit
Konflikt- und Krisenintervention bei sozialen Problemen
niederschwellige Beratung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf sowie Konflikt- und Krisenintervention bei Problemlagen
enge Kooperation mit Lehrkräften, Schulleitung, Eltern und dem sozialen Netzwerk vor Ort
sozialpädagogische Arbeit vor Ort direkt am Kind in 1:1-Situationen oder in Kleingruppen
ein abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit oder eine andere Qualifikation, die zur Übernahme der o. g. Aufgaben befähigt
Kenntnisse und Erfahrungen in der Schulsozialarbeit, der präventiven Sozialarbeit und der Jugendfreizeitpädagogik
Entgeltgruppe S 12 TVöD und eine monatliche SuE-Zulage in Höhe von 180,- € sowie eine Jahressonderzahlung, eine leistungsorientierte Prämie, eine betriebliche Altersvorsorge sowie die Möglichkeit einer weiteren Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung
~ ein Fahrtkostenzuschuss zum HVV-JobTicket bzw. Deutschlandticket oder zum NAH.SH-Jobticket, alternativ ein Zuschuss für privat gekaufte oder geleaste Fahrräder
~ flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten (mit der Möglichkeit, mobil zu arbeiten)
~ ein sicherer Arbeitsplatz
~30 Tage Urlaub
~ umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
~ ein betriebliches Gesundheitsmanagement mit vielfältigen Angeboten sowie Firmenfitness in Kooperation mit EGYM Wellpass
~ Zusätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass schwerbehinderte Menschen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden.