· Planung und Durchführung von Projekten im Garten- und Landschaftsbau Fachliche Führung und Koordination eines Teams von Gärtnern und Landschaftsbauern Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung von Sicherheits- und Umweltvorschriften Beratung von Kunden und Auftraggebern hinsichtlich der Gestaltung und Pflege von Grünflächen Koordination von Arbeitsabläufen und Ressourcenmanagement Qualitätskontrolle und Abnahme der ausgeführten Arbeiten Koordination von auftragsbezogene Absperrmaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum Vorbereitung von Ausschreibung für Garten- und Landschaftsbauleistungen Ausbilder*in für den Bereich der Grünflächenpflege · Abgeschlossene Weiterbildung als Gärtnermeister (m/w/d) Mindestens 1-3 Jahre Berufserfahrung in einer ähnlichen Position Fundierte Kenntnisse in der Pflanzenkunde und im Landschaftsbau Fähigkeit zur fachlichen Leitung und Motivation eines Teams Hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit gute Kommunikationsfähigkeiten und Kundenorientierung Führerschein der Klasse B Ausbildereignungsprüfung Teilnahmebereitschaft am Ruf- und Winterdienst wünschenswert Motorsägenschein AS-Baum 1 und 2 Familienfreundlichkeit durch Gleitzeit und weitere flexible Arbeitszeitmodelle Vergütung gemäß Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) 30 Urlaubstage Betriebliche Altersvorsorge und diverse Präventions- und Fitnessangebote Betriebsrestaurant sowie Stromladestellen für Elektro-Autos Bikeleasing und Fahrradparkplätze Deutschlandticket Sie möchten einen entscheidenden Schritt gehen und mit uns zusammen Ihren und unseren Weg in die Zukunft gestalten? Dann freuen wir uns darauf, Sie kennen zu lernen! Die Besetzung dieser Vollzeitstelle ist auch mit Teilzeitkräften möglich, wenn durch Vereinbarung sichergestellt werden kann, dass betriebliche Abläufe berücksichtigt werden. Die WSW-Unternehmensgruppe fördert die berufliche Gleichstellung aller Geschlechter. Bewerbungen von Menschen mit Behinderung wird mit Interesse entgegengesehen. Wir möchten darauf hinweisen, dass die WSW-Unternehmensgruppe unaufgefordert zugesandte Bewerbungsunterlagen von Personalvermittlungsagenturen nicht akzeptiert und diese umgehend vernichtet. Die WSW-Unternehmensgruppe wird ohne entsprechende Rahmenvereinbarung keine Provisionszahlungen an Personalvermittlungsagenturen leisten. Sollte die WSW Unternehmensgruppe Kandidatenprofile von Personalvermittlungsagenturen erhalten, mit denen keine Rahmenvereinbarung besteht, und sollten diese Kandidat*innen zu einem späteren Zeitpunkt im Rekrutierungsprozess berücksichtigt oder eingestellt werden, entstehen dadurch keine Ansprüche auf Seiten der Personalvermittlungsagentur.