Pflegefachkraft Wohnbereichsleitung (m/w/d)
1. Köln
2. Vollzeit
3. Stellen-ID: 54956613
Wir suchen im Johanniter-Haus Köln-Zollstock eine Wohnbereichsleitung (m/w/d) in Vollzeit.
Wir bieten Ihnen Klarheit für Ihre beruflichen Pläne: Nutzen Sie bei uns Ihre Möglichkeiten der persönlichen Entwicklung – und genießen Sie die Gewissheit, dass Ihre Pflegetätigkeit bei uns ebenso zukunftssicher wie sinnstiftend ist.
Unser Angebot
4. Attraktive Vergütung
5. 13. Monatsgehalt
6. 30 Tage Urlaub (5 Tage Woche)
7. Betriebliches Gesundheitsmanagement
8. Fort- und Weiterbildungen
9. Betriebliche Altersvorsorge
10. Vermögenswirksame Leistungen
11. Anerkennung von Vordienstzeiten
12. Zuschläge für Überstunden
13. Vergütungserhöhung aufgrund von Betriebszugehörigkeit
14. Möglichkeit der Entgeltumwandlung
15. Zuschläge für Arbeit an Sonn- und Feiertagen
16. Zuschläge für Nachtarbeit
17. Persönliche Zulage für jedes Kind bei Vorlage der Kindergeldberechtigung
18. Zuschläge für Schicht und Wechselschicht
19. Mitarbeitendenvorteilsprogramm
20. Springerprämie
Ihre Aufgaben
21. Planung und Durchführung von Pflege- und Betreuungsleistungen
22. Kooperative Führung und Leitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
23. Personaleinsatzplanung und Dienstplanmanagement
24. Qualitätssicherung, Mitwirken in Prozessen
Ihr Profil
25. Abgeschlossene Ausbildung als Pflegefachmann oder Pflegefachfrau (m/w/d) bzw. in der Alten-, Gesundheits- oder Krankenpflege
26. idealerweise eine Weiterbildung zur Wohnbereichsleitung oder erste Leitungserfahrung
27. einen wertschätzenden Führungsstil
28. Zielorientierung, Affinität für Herausforderungen und Verantwortungsbewusstsein
29. Engagement und Teamfähigkeit
Das sollten Sie noch wissen
Bei Fragen melden Sie sich gern in unserer Einrichtung.
Diana Baus, Pflegedienstleitung
Johanniter-Haus Köln-Zollstock
Sibille-Hartmann-Straße 1
50969 Köln
Tel.: 0221 34092-0
Gehaltsbeispiel bei Vollzeitbeschäftigung nach Tarif AVR DWBO Anlage Johanniter (Stand 01.01.2025):
30. Grundgehalt: 4.082 EUR - 4.490 EUR brutto + Zuschläge
31. In Abhängigkeit von der jeweiligen Berufsausbildung, dem Umfang der Berufserfahrung und ggf. etwaiger Berufszusatzqualifikation