Der Landkreis Tübingen bietet erstklassige Zukunftsperspektiven und eine hohe Lebensqualität. Nähere Auskünfte erhalten Sie gerne von der Leiterin der Abteilung Soziales, Frau Iris Ackermann, Tel.:und vom stellvertretenden Leiter Herrn Jürgen Reichert-Hammerand, Tel.
Das Landratsamt Tübingen sucht für seine Abteilung Soziales zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
~ Sachgebietsleitung im Beratungs- und Sozialdienst (m/w/d)
Der Beratungs- und Sozialdienst ist zuständig für die Beratung und Bedarfsermittlung von Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung und die Umsetzung des Gesamtplanverfahrens gemeinsam mit dem Fachdienst für Leistungen der Teilhabe. Im Zuge der Umsetzung einer Neuorganisation wird die neu geschaffene Stelle einer zweiten Sachgebietsleitung besetzt.
S 17 TVöD-SuE
Ihr Aufgabengebiet als Sachgebietsleitung umfasst insbesondere
Leitung und Organisation eines Sachgebietes mit rund 10 Mitarbeitenden
Weiterentwicklung der Beratungs- und Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen und Betreuer*innen im Landkreis
Innovative Weiterentwicklung und Pflege von Prozessen, Kooperationen und Netzwerken sowie die Vertretung des Sachgebietes in Gremien, Netzwerken und AGs
ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit, Sozialpädagogik, Sozialwirtschaft oder eine abgeschlossene Ausbildung als Heilerziehungspfleger*in oder eine vergleichbare medizinische/soziale Ausbildung mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Behindertenhilfe/Sozialpsychiatrie
eine unbefristete Stelle mit einem Beschäftigungsumfang zwischen 70 %% in S 17 TVöD-SuE
ein Personalentwicklungskonzept mit umfassenden persönlichen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
sehr gute Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, insbesondere flexible Arbeitszeitmodelle und die Möglichkeit von alternierendem Homeoffice
einen attraktiven Arbeitsplatz in einer modernen Kreisverwaltung mit wertschätzender Unternehmenskultur
Zuschuss zum Jobticket und weitere Unterstützungen im Rahmen des Mobilitätsmanagements
Schwerbehinderte oder gleichgestellte Bewerbende berücksichtigen wir nach den Zielsetzungen des Schwerbehindertenrechts.