Im Rahmen des durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Verbundprojektes ,,Clean-Tech Law – Rechtsrahmen für transformative Innovationen und nachhaltige Technologieentwicklung“ haben sich acht deutsche Universitäten sowie das Leipziger Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) zusammengeschlossen, mit dem gemeinsamen Ziel, die deutsche Umweltrechtsforschung international sichtbarer zu machen und besser zu vernetzen. Im Zuge dessen sollen Nachwuchswissenschaftler*innen (m/w/d) gefördert werden, die im Rahmen des Verbundprojektes kooperieren und sich in die europäische und internationale Umweltrechtsforschung einbringen. Im Rahmen dieses Projekts ist an der Professur für Öffentliches Recht, insb. Umweltrecht und Europarecht von Prof. Dr. Christian Calliess zum 01.04. eine Doktorand*innenstelle mit 50%-Teilzeitbeschäftigung zu besetzen, befristet auf drei Jahre. Die Vergütung erfolgt nach TV-L FU, Entgeltgruppe 13. Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn der Abschluss der Ersten Juristischen Prüfung demnächst in Aussicht steht.
Aufgabengebiet:
Neben der Anfertigung einer juristischen Doktorarbeit, die sich thematisch auf grundlegende und international bedeutende Herausforderungen des Umweltrechts beziehen muss, soll die*der Bewerber*in (m/w/d) sich in Zusammenarbeit mit der Professur in die Forschung des Verbundprojektes integrieren und dessen Arbeit unterstützen. Dies geschieht u.a. durch Mitarbeit an Beiträgen zu Workshops und Umweltrechtskonferenzen.
Ermöglicht werden auch Kurzaufenthalte an auswärtigen Forschungseinrichtungen. Über die Promotion hinaus soll in diesem Rahmen mindestens eine weitere eigenständige Fachpublikation entstehen, ggf. in Kooperation mit der Projektleitung.
Einstellungsvoraussetzungen:
1. Juristische Prüfung
Erwünscht:
Die*der Bewerber*in (m/w/d) sollten das erste Juristische Staatsexamen mind. mit der Note „Vollbefriedigend“ bestanden haben. Erwünscht ist eine besondere Qualifikation im Umweltrecht, die möglichst durch einen entsprechenden Studienschwerpunkt ausgewiesen sein sollte. Es werden sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift erwartet.
Einschlägige Berufserfahrung ist erwünscht, jedoch keine Einstellungsvoraussetzung.