Über Uns
Ihre Aufgaben
Bei der ausgeschriebenen Stelle handelt es sich um einen zweijährigen Einsatz im Rahmen der "Mobilen Vertretungsreserve" für den Haupt- und Realschulbereich bei kurz- und mittelfristigem Unterrichtsausfall an Haupt- und Realschulen im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamtes für den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg jeweils im regionalen Bezug zur Stammschule.
Danach erfolgt bei Bewährung die Übernahme in den Regelunterricht.
Um die Funktionsfähigkeit der mobilen Vertretungsreserve gewährleisten zu können, ist ein vorzeitiges Ausscheiden nicht möglich.
Erwartet werden Mobilität, Flexibilität und Anpassungsbereitschaft bei ständig wechselndem Einsatz in allen Jahrgangsstufen und Fächern (auch fachfremd) an mehreren Grundschulen.
Unsere Anforderungen
Die allgemeinen Erwartungen an die/den Stelleninhaberin/Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal und dem Erlass zu Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen in der jeweiligen Fassung.
* Lehramt an Haupt- und Realschulen mit dem Fach Sport
* Nachweisbare Erfahrungen im Bereich der Outdoorsportarten: Mountainbiken, Snowboarden, Stand-Up-Paddling, Windsurfen, Wasserski- und Wakeboarden an Wasserskiseilbahnen und Wanderführer.
Erwünscht wird:
* Nachweisbare Erfahrung im Bereich Klettern
* Nachweisbare Erfahrung im Bereich Bike-school
* Nachweisbare Erfahrung im Bereich Kompo7
* Bereitschaft zum Erwerb der Qualifikation Ethik in der Haupt- und Realschule
* Bereitschaft zur Fortbildung "Grundqualifizierung für Beratungslehrkraft zur Suchtprävention"
* Bereitschaft zum Erwerb der Ski- und Snowboard Leiterqualifikation
Allgemeine Hinweise
Hinweise zum schulbezogenen Einstellungsverfahren gemäß Einstellungserlass
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen, bei einer elektronischen Bewerbung sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente hochzuladen.:
* Bewerbungsanschreiben,
* Lebenslauf,
* Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen bzw. der geforderten Qualifikation/en (siehe Hinweis 1),
* Ggf. Bescheide über die Gleichstellung oder Anerkennung außerhessischer Qualifikationen (siehe Hinweis 2),
* Detaillierter Nachweis über bisherige berufliche Tätigkeiten,
* Nachweise über weitere Berufsausbildungen, Zusatzprüfungen usw.,
* Ergänzende Nachweise (insbesondere über die in der Ausschreibung gestellten Anforderungen) und
* Ggf. Freigabeerklärung des bisherigen Dienstherrn (siehe Hinweis 3)
Bewerben soll sich nur, wer die in den Ausschreibungen geforderten Voraussetzungen nachweisen kann. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
* Hinweis 1: Bei Annahme eines Einstellungsangebotes sind papiergebundene beglaubigte Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen beim Staatlichen Schulamt nachzureichen.
* Hinweis 2: Personen, die ihre zweite Staatsprüfung nicht in Hessen abgelegt haben, müssen – spätestens bei der Abgabe der Bewerbung – bei der Zentralstelle Personalmanagement Lehrkräfte (ZPM), am Staatlichen Schulamt Darmstadt unter Vorlage beglaubigter Kopien der beiden Staatsprüfungszeugnisse die Gleichstellung oder Anerkennung Ihrer Lehramtsbefähigung beantragen. Sie kann als Ergänzung zur Bewerbung nachgereicht werden. Bei einer elektronischen Bewerbung kann der Bescheid über die Anerkennung der Befähigung für ein Lehramt als eingescanntes Dokument nachgereicht werden. Auf die erfolgte Antragstellung ist in der Bewerbung – bei der Hessischen Lehrkräfteakademie (Prüfungsstelle Marburg) unter Vorlage beglaubigter Kopien der relevanten Unterlagen die Gleichstellung oder Anerkennung ihrer Befähigung zu beantragen. Sie kann als Ergänzung zur Bewerbung nachgereicht werden. Bei einer elektronischen Bewerbung kann der Bescheid über die Gleichstellung oder Anerkennung der Befähigung als eingescanntes Dokument nachgereicht werden. Auf die erfolgte Antragstellung ist in der Bewerbung hinzuweisen.
* Hinweis 3: Lehrkräfte, die bereits als Beamte im Dienst eines anderen Bundeslandes stehen, müssen der Bewerbung um Einstellung in Hessen eine schriftliche Freigabeerklärung Ihres Dienstherrn beifügen. Lehrkräfte, die in einem anderen Bundesland in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis stehen (nicht verbeamtet), können sich unter Beachtung ihrer vertraglich vereinbarten bzw. der gesetzlichen Kündigungsfristen um Einstellung in den hessischen Schuldienst bewerben.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetz-buch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Wegen der bestehenden Unterrepräsentanz in diesem Bereich sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.