Leitung des FinanzbereichsAls Leiter des Finanzbereichs ist es Ihre Aufgabe, den Bereich Rechnungswesen sowie die Verbrauchsabrechnung von Trinkwasser- und Abwassergebühren zu übernehmen. Dazu gehören u.a. die Führung der Anlagenbuchhaltung einschließlich Erfassung und Bewertung des Anlagevermögens, die Erstellung von Entscheidungsvorlagen zur Sicherung der finanziellen Mittel und die Durchführung externer Betriebsprüfungen.Voraussetzungen:Betriebswirtschaftliche AusbildungMindestens 5-jährige BerufserfahrungHohe soziale KompetenzTechnisches VerständnisInnovationskraft