Rechtspflegerausbildung
Als Fachjurist/-in bei Gerichten und Staatsanwaltschaften sind Sie für die Wahrnehmung von Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit verantwortlich. Ihre Stellung ist vergleichbar mit der der Richterinnen und Richter.
Die Breite des Aufgabenbereichs reicht von Entscheidungen in Grundbuchsachen über die Erteilung familienrechtlicher Genehmigungen bis hin zur Bearbeitung von Insolvenzverfahren.
* Entscheidungen in Grundbuchsachen, z.B. Anträge auf Eintragung von Eigentumswechseln
* Entscheidung über Eintragungen in Registersachen
* Erteilung familienrechtlicher Genehmigungen
Außerdem wahrnehmen Sie Aufgaben des Familiengerichts sowie des Betreuungsgerichts wie Verpflichtung von Betreuern und Überwachung ihrer Tätigkeit.
Die Ausbildung zum Rechtspfleger besteht aus drei Jahren und gliedert sich in einen Vorbereitungsdienst. Dieser umfasst ein 12-monatiges Studium I an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen sowie eine praktische Ausbildung bei einem Amtsgericht und einer Staatsanwaltschaft.
Ein wichtiger Teil der Ausbildung sind die Studienpraxis und das Praktikum bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Die schriftliche Rechtspflegerprüfung findet vor dem Landesjustizprüfungsamt Baden-Württemberg statt.