Über uns Die hauptamtlich verwaltete Gemeinde Trittau führt als amtsangehörige Gemeinde die Geschäfte des Amtes Trittau mit weiteren 9 ehrenamtlich verwalteten Gemeinden mit rd.
Die Gemeinde Trittau sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Leiter oder eine Leiterin (m/w/d) für den Fachbereich Finanzen unbefristet in Voll- oder Teilzeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 30 Stunden.
Es ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 12 TVöD vorgesehen.
Der Fachbereich mit seinen 18 Mitarbeitenden ist in zwei Fachdienste (Finanzbuchhaltung und Steuern, Gebühren, Beiträge) gegliedert.
Der Schwerpunkt der Stelle umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten Leitung des Fachbereiches Finanzen in fachlicher, organisatorischer und personeller Hinsicht, Leitung des Fachdienstes Steuern, Gebühren, Beiträge, Eigenständige Haushaltsplanung für einige von der Verwaltung zu erstellende Haushalte, Bearbeitung von finanzwirtschaftlichen und steuerlichen Grundsatz- und Rechtsfragen, Erarbeitung und Fortführung von Abgabensatzungen inkl.
Vertretung dieser vor Beratungs- und Beschlussgremien, Entwicklung und Anpassung einer Kostenleistungsrechnung inklusive der internen Leistungsverrechnungen für die verwalteten Körperschaften.
Sie bringen mit die Befähigung als Dipl.
abgeschlossenem AGL II) oder ein Fachhochschulstudium/Bachelor in einer aufgabenbezogenen Fachrichtung, mehrjährige Berufs- und Führungserfahrung in leitender Funktion in der Kommunalverwaltung, umfassende Kenntnisse im Gemeindehaushalts- und Abgabenrecht, die Bereitschaft zum Dienst außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten (insbesondere in den Abendstunden im Rahmen des Sitzungsdienstes).
Das wäre wünschenswert: fundierte Kenntnisse im Bereich Steuerverwaltung und Finanzwirtschaft, soziale Kompetenz und Einfühlungsvermögen, Kommunikations-, Kooperations- und Konfliktfähigkeit.
Die Gemeinde Trittau bietet Ihnen leistungsorientierte Bezahlung (LOB), Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge im Rahmen der VBL, flexible Arbeitszeiten, im Rahmen der Dienstvereinbarung verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten von Telearbeit und mobilem Arbeiten, bezuschusstes Fahrradleasing, individuelle Fortbildungsmöglichkeiten, familienfreundliche Rahmenbedingungen aufgrund einer Vielzahl von Kindertageseinrichtungen und allen Schularten des gegliederten Schulsystems, im Bedarfsfall eine Notfallbetreuung zur Sicherung der Kinderbetreuung und der Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen, die Gemeinde ist Mitglied im Verein „Beruf und Familie im HanseBelt“.
Da es sich um eine Führungsposition handelt, kann entsprechend der persönlichen Voraussetzungen
- gemäß § 31 TVöD zunächst ein Beschäftigungsverhältnis für die Dauer von zwei Jahren auf Probe vereinbart werden.
Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.