Berufliche Weiterbildung als Sozialpädagogische Fachkraft
Sie streben die Anerkennung als qualifizierter Sozialpädagoge an und möchten Ihre Fähigkeiten in einem berufsbegleitenden Kurs erweitern?
----------------------------------- So wirken Sie erfolgreich:
* Fachliche Voraussetzungen:Modul 1: Berufliche Identität und professionelle Perspektiven
o Berufs- und Quereinstiegsgründe
o Methoden der Selbstreflexion
o Haltung und Einstellung zum Beruf
o Arbeitsfelder analysieren
* Pädagogische Kompetenz: Modul 2: Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
o Kommunikation
o Bild vom Kind / pädagogische Werteorientierung / Beziehungsgestaltung
o Grundlagen didaktischer Planung, Beobachtung und Dokumentation (Gruppen),
o Entwicklungspsychologie
* Diversität wahrnehmen und Inklusion fördern: Modul 3: Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
o Diversität von Lebenswelten und -situationen und deren Bedeutung für die pädagogische Arbeit
o Entwicklungsbesonderheiten bei Kindern Beobachtung / Dokumentation,
o Sprachbildung
o Sprachlerntagebuch
* Sozialpädagogische Bildungsarbeit: Modul 4: Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
o Bildungsauftrag nach SGBVIII
o Berliner Bildungsprogramm
o Bildungsauftrag der Berliner Grundschule
o Gestaltung von Bildungsprozessen entsprechend der Bildungsbereiche (Bewegung, Spiel, Musik, Kunst, Sprache, Medien, Natur, Gesundheit…)
* Lernen und persönliche Entwicklung: Modul 5: Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen
Modul 6: Institutionen, Team und Qualität entwickeln
Modul 7: Rechtliche Grundlagen pädagogischer Arbeit
Ausbildungsdauer: Der Basiskurs umfasst insgesamt 184 Unterrichtseinheiten (+ 4 UE) in Blended Learning.
Zugangsvoraussetzung: Sie müssen über ein Arbeitsverhältnis in einer Kindertageseinrichtung sowie eine Anerkennung als Quereinsteiger*in verfügen. Die Zugangsvoraussetzung gilt auch für Personen mit mindestens einem mittleren Schulabschluss, einer abgeschlossenen, pädagogischen, in der Regel 3-jährigen Fachschulausbildung und einer mindestens 6-monatigen einschlägigen Berufspraxis.
Nach Abschluss: Sie können als "Sozialpädagogische Fachkraft" anerkannt werden.