W2 LBesG NRW | Kennziffer 05/F2/24 IHR ZUKÜNFTIGES AUFGABENGEBIET Sie übernehmen Lehrveranstaltungen in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Fakultät - überwiegend in englischer Sprache - in folgenden Bereichen: Strategie und Management Business Planning Unternehmensführung Entrepreneurship Umwelt-, Agrar- und Lebensmittelrecht Landwirtschaftliche Beratungslehre Kommunikation Sie tragen aktiv zur anwendungsbezogenen Forschung an der Hochschule bei, z. B. im Rahmen des Forschungsschwerpunktes »Nachhaltige Ernährungssysteme«. Sie geben neue Impulse für den Wissenstransfer in Kooperation mit der regionalen Wirtschaft. Sie sind bereit, die Co-Studiengangsleitung des international ausgerichteten Bachelorstudiengangs »Agribusiness« zu übernehmen. Sie bringen sich kreativ in die gestaltende und verwaltende Gremienarbeit der Fakultät und Hochschule ein. Sie tragen zu den Aktivitäten der Hochschule im Bereich Existenzgründung für Studierende bei. IHRE QUALIFIKATIONEN UND KOMPETENZEN Sie verfügen über ein mit herausragenden Leistungen abgeschlossenes Studium der Agrar-, Forst- oder Gartenbauökonomie bzw. der Wirtschaftswissenschaften und über eine einschlägige Promotion. Die Lehrveranstaltungen werden in den Bachelor- und Masterstudiengängen überwiegend in englischer Sprache angeboten. Sehr gute Englischkenntnisse (C1) sind daher zwingend erforderlich. Sie verfügen zudem mindestens über fortgeschrittene Kenntnisse der deutschen Sprache. Die Sprachkenntnisse sind nachzuweisen. Die Forschungskompetenz ist etwa durch einschlägige Publikationen und/oder die Höhe eingeworbener Drittmittel zu belegen. Kreativität, Teamgeist und die Fähigkeit zu interdisziplinärer Zusammenarbeit in Lehre und Forschung sind für diese Professur essentiell. Praktische Berufserfahrung in der Agrar- oder Ernährungsbranche in einem oder mehreren der genannten Aufgabengebiete können Sie vorweisen. WAS WIR IHNEN BIETEN Heterogenität | Internationalität | Interdisziplinarität | Flache Hierarchien | Familienfreundlichkeit | Spannende Aufgaben | Austausch auf Augenhöhe | Sinnstiftende Tätigkeit | Kollegiale Unterstützungskultur | Dynamisches Umfeld | Entwicklungsmöglichkeiten | Verantwortung und Gestaltungsspielraum | Aktive Unterstützung bei der Weiterentwicklung der Lehr- und Lernkultur Die allgemeinen gesetzlichen Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 36 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG). Hiernach sind insbesondere erforderlich: Ein abgeschlossenes einschlägiges Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird. In künstlerischen Fächern kann abweichend von Absatz 1 Nr. 3 bis 5 als Professorin oder Professor eingestellt werden, wer eine besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit und zusätzliche künstlerische Leistungen nachweist. Der Nachweis der zusätzlichen künstlerischen Leistungen wird in der Regel durch besondere Leistungen während einer fünfjährigen künstlerischen Tätigkeit erbracht, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden während einer mindestens fünfjährigen berufspraktischen Tätigkeit, von denen mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen Die Hochschule Rhein-Waal fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter sowie Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Eine Besetzung der Stelle im Rahmen eines privatrechtlichen Dienstverhältnisses ist grundsätzlich möglich. Bitte bewerben Sie sich unter www.hochschule-rhein-waal.de/de/jobs und laden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen [(Anschreiben, Lebenslauf, relevante Zeugnisse, Nachweis über Tätigkeiten in Wirtschaft und/oder Lehre (pädagogische Eignung), ggf. Nachweis über Schwerbehinderung)] als PDF-Datei hoch. Bitte senden Sie uns Ihre Unterlagen nicht über eine Cloud/Dropbox etc. Für fachliche Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Leiter der Berufungskommission, Prof. Dr. Matthias Kleinke (E-Mail: matthias.kleinkehochschule-rhein-waal.de). WIR FREUEN UNS AUF IHRE BEWERBUNG BIS ZUM 30.06.2024. Fragen zum Bewerbungsverfahren beantwortet Ihnen gerne Frau Jäger (02821 80673-654). www.hochschule-rhein-waal.de