Arbeitserlaubnis erforderlich.
Mit dem Anerkennungspraktikum, auch Berufspraktikum genannt, wird die Ausbildung abgeschlossen. Es beginnt nach Abschluss der zweijährigen fachschulischen Ausbildung, wird in einem unserer Kindergärten absolviert und dauert ein Jahr. Im Anerkennungspraktikum wird man von unserem pädagogischen Fachpersonal angeleitet und der ausbildenden Fachschule begleitet. ANERKENNUNGSPRAKTIKUM ZUM/ZUR ERZIEHER*IN / SOZIALPÄDAGOGISCHEN ASSISTENT*IN (M/W/D) DEINE BENEFITS * Jahressonderzahlung und Vermögenswirksame Leistungen * 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr, Seehasenmontag- und Geburtstagsvorteil * Freistellung zur Prüfungsvorbereitung * Betriebliches Gesundheitsmanagement * Möglichkeit einer Anschlussbeschäftigung nach erfolgreichem Abschluss VORAUSSETZUNG * Zweijährige Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz * Zweijährige Berufsfachschule für Erziehung oder Berufskolleg für Sozialp