GEMEINDE LEHRE
Ortschaften
Beienrode, Essehof, Essenrode, Flechtorf, Groß und Klein Brunsrode, Lehre und Wendhausen
Die Gemeinde Lehre ist eine innovative und lebendige Gemeinde. Sie liegt im östlichen Niedersachsen im Landkreis Helmstedt direkt im Herzen der Region zwischen Braunschweig und Wolfsburg und dank direkter Anbindungen an die A 2 und die A 39 gut zu erreichen. Mit mehreren Kindertagesstätten und Schulen, zahlreichen Vereinen und Verbänden, viel Natur und einem ausgewogenen ländlichen Freizeitangebot wird den Menschen in der Gemeinde Lehre ein angenehmes Wohn- und Lebensumfeld geboten.
Für die Kindertagesstätte Essenrode suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt:
eine Küchenhilfe (m/w/d) mit 15 Wochenstunden
Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe E 2 TVöD. Die Stelle ist unbefristet.
Wir bieten Ihnen
- Tarifliche Vergütung nach E 2 TVöD (2.692,16 € bis 3.339,97 € brutto bei Vollzeitbeschäftigung) je nach Entwicklungs- bzw. Erfahrungsstufe entsprechend der jeweiligen Vorerfahrung
- ein innovatives und kreatives Berufsumfeld
- ein aufgeschlossenes, sich unterstützendes Team und eine harmonische Atmosphäre mit kindgerechten Erfahrungsfeldern.
- 30 Tage Jahresurlaub sowie bezahlte Freistellung an Heiligabend und Silvester
- Leistungsorientierte Bezahlung
- Firmenfitness mit EGYM Wellpass
- Möglichkeit des Fahrradleasings - "Job-Bike"
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere folgende Tätigkeitsfelder:
- Annahme von Mittagessen und Vorbereitung der damit verbundenen Aufgaben zur Ausgabe des Essens
- Reinigung des Geschirrs bzw. Einräumen des Geschirrspülers
- sonstige hauswirtschaftliche Tätigkeiten
Für diese Aufgaben bringen Sie mit:
- Erfahrungen im Bereich der Hauswirtschaft sind wünschenswert
- Freude an der Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen
- Flexibilität und Zuverlässigkeit
- gute Deutschkenntnisse
- einen ausreichenden Masernschutz
Die Gemeinde Lehre strebt an, in allen Bereichen und Positionen eine Unterrepräsentanz i. S. des NGG abzubauen. Daher sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht und können nach Maßgabe des § 11 NGG bevorzugt berücksichtigt werden. Divers geschlechtliche Menschen werden explizit aufgefordert, sich zu bewerben. Gleichzeitig begrüßen wir das Interesse schwerbehinderter Menschen und bevorzugen deren Bewerbungen bei gleicher Eignung.
Für weitergehende Auskünfte steht Ihnen Herr Frickmann, Tel.: 05308 699-103 oder Frau Rothermund, Tel.: 05308 699-29, zur Verfügung.