Ihre Aufgaben:
1. Planung, Organisation und Abhalten von Unterrichtsveranstaltungen der pharmazeutischen Technologie und Biopharmazie im Grund- und Hauptstudium des Staatsexamensstudiengangs Pharmazie gemäß Approbationsordnung sowie im Bachelorstudiengang der Molekularen Biotechnologie
2. Selbständige Durchführung von Prüfungen und Prüfungsklausuren
3. Betreuung von Abschlussarbeiten
4. Mitwirkung an der Durchführung von Prüfungen zum 2. Staatsexamen
5. Organisatorische und technische Tätigkeiten, z. B. Bedienung und Wartung von Geräten, die in den technologischen Praktika eingesetzt werden
Ihr Profil:
6. Abgeschlossenes Hochschulstudium der Pharmazie oder vergleichbare Qualifikation
7. Erfahrungen in pharmazeutisch-technologischer Lehrtätigkeit, beispielsweise erworben durch Mitwirkung in entsprechenden Hochschulstudiengängen oder durch eine Tätigkeit im industriellen Bereich
8. Vorzugsweise Promotion im Fachgebiet Pharmazeutische Technologie
9. Erfahrung mit praktischen Herstellungstechniken und Analysenmethoden der pharmazeutischen Technologie und Biopharmazie
10. Sehr gute didaktische Kompetenzen, die idealerweise durch Lehrevaluationen und/oder Zusatzqualifikationen nachzuweisen sind
11. Gute Kenntnisse der gängigen MS Office Programme (Word, Excel, Power Point)
12. Gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift
13. Selbstständige, zuverlässige und teamorientierte Arbeitsweise
14. Organisationstalent
Wir bieten eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem erfolgreichen Hochschulinstitut mit der Möglichkeit, eigene Konzepte und Vorstellungen in die praktische und theoretische Lehre einzubringen und im kollegialen Miteinander die Lehrprogramme unserer Studiengänge zeitgemäß weiter zu entwickeln. Besonderen Wert legt das Institut hierbei auf die forschungsorientierte Lehre unter Beteiligung fortgeschrittener Studierender. Im Rahmen der forschungsorientierten Lehre besteht die Möglichkeit, spezifische Qualifikationen des/der Stelleninhaber∗in in die Lehre einzubringen.
Die Einstellung im Beamtenverhältnis erfolgt abhängig von den persönlichen Voraussetzungen nach den allgemeinen beamtenrechtlichen und haushaltsrechtlichen Regelungen des Landes Baden-Württemberg. Grundsätzlich erfolgt die Ernennung zum/zur Akademischen Rat/Rätin im Beamtenverhältnis auf Probe. Die vorgeschriebene Probezeit dauert in der Regel 3 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf die Probezeit verzichtet werden.