Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zur frühzeitigen Erkennung gesundheitlicher Störungen veranlassen Sie
Abgeschlossene technische Ausbildung
Weiterbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit nach §4 DGUV
Fließende Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift