Leitung Gebäudetechnik Bestandsentwicklung / Bauunterhaltung I (m/w/d)
Die Stelle ist unbefristet zu besetzen.
In den Bereichen Elektro- und Versorgungstechnik ergeben sich dadurch interessante und abwechslungsreiche Aufgabenstellungen. Leitung des Sachgebiets Gebäudetechnik mit derzeit sechs Mitarbeitenden einschließlich der Dienst- und Fachaufsicht
fachliche Verantwortung für das Sachgebiet Gebäudetechnik im gesamten Aufgaben- und Fachspektrum
eigenständige Projektleitung sowie Projektsteuerung von komplexen Bauprojekten
Wahrnehmung der Bauherrenfunktion in den Projekten, wie die Betreuung externer Fachingenieurbüros
Bachelor oder Master of Science der Fachrichtung Versorgungstechnik oder vergleichbare Fachrichtungen
mehrjährige Berufserfahrung bei der Ausführung von Hochbaumaßnahmen und fundierte Fachkenntnisse im Bereich Gebäudetechnik sowie Kenntnisse im Projektmanagement
das Beherrschen der deutschen Sprache mit guter Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift
einen zukunftssicheren Arbeitsplatz
Work-Life-Balance durch flexible Arbeitszeitmodelle
Stuttgart-Zulage für Tarifbeschäftigte - bis zu 150 € monatlich
persönliche und fachliche Weiterentwicklung durch unseren BildungsCampus
Gesundheitsmanagement und Sportangebote
ein kostenfreies Deutschlandticket für den ÖPNV
betriebliche Altersvorsorge und Jahressonderzahlung
Rabatte und Angebote über Corporate Benefits
Wir bieten Ihnen eine Stelle der Entgeltgruppe 12 TVöD. Mit Gewährung einer unbefristeten Arbeitsmarktzulage in der Höhe der Differenz der Entgeltgruppen 12 und 13.
Alle weiteren Informationen zu unseren vielfältigen Karrieremöglichkeiten finden Sie unter.
2025 an unser Online-Bewerbungsportal
Falls eine Online-Bewerbung nicht möglich ist, können Sie uns Ihre Papierbewerbung unter Angabe der Kennzahlan das Hochbauamt der Landeshauptstadt Stuttgart, Hauptstätter Straße 66,Stuttgart senden.
Wir begrüßen Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten, diese werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. Teilzeitarbeit ist bei allen Stellen möglich, sofern in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist.