Ausbildung in der Rechtspflege
Beschäftigt man sich mit dem öffentlichen Dienst, fallen immer wieder zwei Berufsgruppen auf: die Richter und Staatsanwälte. Doch oft wird übersehen, dass es auch eine dritte wichtige Gruppe gibt – die Justizfachwirte.
Die Ausbildung zur Justizfachwirtin oder zum Justizfachwirt ist ein Beamtenverhältnis auf Zeit. Sie dauert insgesamt 26 Monate und umfasst drei fachtheoretische Lehrgänge sowie praktische Aufgaben bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften.