Pflegeberuf
Als Pflegewirt/in erlangst du umfassende berufliche Handlungskompetenzen für verschiedene Pflegesituationen. Du bist berechtigt, vorbehaltene Tätigkeiten zu übernehmen und hast Zugang zu verschiedenen Berufsfeldern in der Pflege.
Ausbildungsinhalte
Die Ausbildung zum/zur Pflegewirtin beinhaltet die Vermittlung von theoretischem und praktischem Wissen in fünf Kompetenzbereichen:
1. Pflegeprozesse: Verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren von Pflegeprozessen in akuten und dauerhaften Pflegesituationen.
2. Kommunikation und Beratung: Person- und situationsbezogen gestalten von Kommunikations- und Beratungsprozessen.
3. Intra- und interprofessionelles Handeln: Verantwortlich gestalten und mitgestalten von Intra- und Interprofessionellen Prozessen in unterschiedlichen systemischen Kontexten.
4. Ethik und Recht: Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen.
5. Wissenschaft und Praxis: Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen.
Pflichteinsätze
Die praktische Ausbildung umfasst 2.500 Stunden und wird in Einrichtungen auf der Grundlage eines vom Träger der praktischen Ausbildung zu erstellenden Ausbildungsplans durchgeführt. Träger der praktischen Ausbildung können sein:
* Krankenhäuser
* stationäre Pflegeeinrichtungen
* ambulante Pflegeeinrichtungen
Zugangsvoraussetzungen
Mittlerer Schulabschluss oder erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer. Der Nachweis über gesundheitliche Eignung, ausreichender Masernimpfschutz und Kenntnisse der deutschen Sprache ist erforderlich.