Die Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main I
Meister (m/w/d)
im Bereich Metallverarbeitung
Vollzeit
~ sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Einen Meister (m/w/d) im Bereich Metallverarbeitung
Die JVA Frankfurt am Main I ist zuständig für den Vollzug der Untersuchungshaft an männlichen Erwachsenen.
Der Werkdienst der JVA Frankfurt am Main I ist zuständig für die Gebäudeerhaltung, die Wartung und Instandhaltung der heizungstechnischen, sanitären, elektrischen und weiteren technischen Anlagen und Einrichtungen der Justizvollzugsanstalt
Sie führen Reparaturen an mechanischen Tür- und Fensteranlagen, Gittern, Riegeln sowie Sicherheits- und Verschlusssystemen durch,
Sie unterstützen die Sachgebietsleitung Versorgungswesen bei der Planung und Organisation von Neubaumaßnahmen sowie Maßnahmen der Bauunterhaltung
Sie stellen die vorschriftsmäßige Wartung und Reparatur von Sicherheitsvorrichtungen, einschließlich Schlössern, Sicherheitstüren und -gittern und somit die ordnungsgemäße Funktion und Sicherheit der Einrichtung sicher
Kenntnisse im Bereich Heizung/Sanitär sind von Vorteil
einen sicheren und abwechslungsreichen Arbeitsplatz
eine leistungsgerechte Vergütung nach Entgeltgruppe 8 TV-H in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis (40-Stunden-Woche)
gute Aufstiegsmöglichkeiten bis in die Besoldungsgruppe A 11 HBesG
soziale und interkulturelle Kompetenz
Sie sind Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder besitzen die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben
Sie sind vollzugsdiensttauglich gemäß Polizeidienstvorschrift 300 (PDVes erfolgt eine medizinische Eignungsuntersuchung durch eine Vollzugsärztin oder einen Vollzugsarzt im Rahmen des Einstellungsverfahrens)
eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit im Ausbildungsberuf nach Abschluss der zu dem Beruf befähigenden Ausbildung nachzuweisen und