Bauingenieur*in / Wirtschaftsingenieur*in im Sachgebiet Verkehr (m/w/d) Unterstützen Sie uns im Bereich Ingenieurwesen, Technik, IT
Einsatzort: Coesfeld Starttermin: zum nächstmöglichen Zeitpunkt Bewerbungsfrist: 31.12,2026
Werden Sie Teil unseres Teams als Bauingenieur*in / Wirtschaftsingenieur*in im Sachgebiet Verkehr (m/w/d).Wir sind der Ansprechpartner Nummer eins, wenn es um Bundes- und Landesstraßen oder Rad(schnell)wege im bevölkerungsreichsten Bundesland geht. Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Standort Region I NL Münsterland, für den Dienstort Coesfeld eine/n Bauingenieur*in / Wirtschaftsingenieur*in im Sachgebiet Verkehr (m/w/d).abgeschlossenes Studium im Bereich Bauingenieurwesen oder Wirtschaftsingenieurwesen, Fachrichtung Bau, eines vergleichbaren Studienganges (Diplom (FH)/Bachelor) oderBefähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt im technischen Dienst, Schwerpunkt Ingenieurwissenschaften (Studiengang Bauingenieurwesen oder vergleichbar)mindestens dreijährige praktische Erfahrung im Bauingenieurwesen in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt bzw. vergleichbarFür den Einsatz im Bereich Betrieb und Verkehr kommt auch ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Elektrotechnik, Maschinenbau oder MINT in Frage.Hinweis: Sofern Sie noch nicht über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung verfügen, erfolgt die Eingruppierung unter Zuweisung entsprechender Teilaufgaben zunächst in die nächstniedrigere Entgeltgruppe (E 11 TV-L).
Vereinbarkeit von Privat- und Berufslebengarantierte Arbeitsplatzsicherheit und Altersversorgung des öffentlichen DienstesEin kollegiales Arbeitsumfeld.flexible Arbeitszeiten einschließlich der Möglichkeit zu Telearbeit/ Homeoffice
Der Landesbetrieb Straßenbau lebt die Gleichstellung der Geschlechter im Land NRW und fördert insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Daher freuen wir uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen diese nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes.Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber finden bei gleicher Eignung im Sinne des Sozialgesetzbuches IX besondere Berücksichtigung.Eine Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.