Ihr neuer Arbeitsplatz Das Blindeninstitut Regensburg ist ein überregionales Förderzentrum mit dem Schwerpunkt SEHEN und weiterem Förderbedarf. Innerhalb der Blindeninstitutsstiftung stellt es das zweitgrößte Institut mit rund 500 Mitarbeitenden dar. Blindheit und weiteren (auch schwerwiegenden) Behinderungen.
Das Ressort Erwachsene umfasst die Wohngruppen sowie die Förderstätten in Regensburg und Hemau mit insgesamt rund 60 Klientinnen und Klienten und 130 Beschäftigten.
Führungskraft / Einrichtungsleitung (m/w/d) Ressort Wohnen und Leben Erwachsene
Personalmanagement: Führung, Entwicklung und Begleitung der Führungskräfte und Mitarbeitenden im Ressort Erwachsene
Strategische Weiterentwicklung des Ressorts in enger Zusammenarbeit mit der Institutsleitung
Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit mit den weiteren Ressorts des Instituts
Abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium im pädagogischen, sozialwissenschaftlichen oder vergleichbaren Bereich (z. B. Sozialpädagoge, Sonderpädagoge, Pflegemanagement, Sozialarbeiter, Pflegedienstleiter, Einrichtungsleiter (m/w/d))
Mehrjährige Berufs- und Führungserfahrung, idealerweise im Bereich der Eingliederungshilfe, Bildung oder Sozialwesen
Ausgeprägte Führungs-, Kommunikations- und Organisationskompetenz
Gute Kenntnisse der einschlägigen rechtlichen Grundlagen im Bereich der Eingliederungshilfe
Offenheit für neue Technologien und Bereitschaft zur Weiterentwicklung digitaler Strukturen im pädagogischen Bereich
Einsatzbereitschaft und Flexibilität mit einem Führerschein der Klasse B
eine Mitarbeit in einem renommierten und zukunftsorientierten Institut
eine kollegiale Arbeitsatmosphäre innerhalb eines interdisziplinären Leitungsteams, bei welcher Konfession, Alter oder Herkunft keine Rolle spielen
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
eine betriebliche Gesundheitsförderung
ein E-Bike-Leasing und Fahrrad-Leasing sowie eine große Auswahl an Mitarbeitenden Rabatten
eine Gehaltszahlung nach TVöD EG S18
eine Bezahlung nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes mit „Weihnachtsgeld“ und einer jährlichen Einmalzahlung im Juli (nach § 18 a TVöD)
eine attraktive arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge
durch eine spezifische Einarbeitung zu den Themen Sehbehinderung/Blindheit, Kommunikation und Mehrfachbehinderung