Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ermittelt und überprüft den Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und legt den Landesregierungen eine verbindliche Empfehlung zur Höhe des Rundfunkbeitrags vor. Die Geschäftsstelle der KEF koordiniert und unterstützt die Arbeit der 16 unabhängigen KEF-Sachverständigen aus den Bereichen Wirtschaft, Recht. klicken sie bewerben, für die volle Stellenbeschreibung