Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Chefarztsekretär/in (m/w/d)
in Teilzeit oder Vollzeit
Wir sind das Universitätsklinikum Ruppin Brandenburg (ukrb), größtes Schwerpunktkrankenhaus der Region und medizinisches Zentrum unseres Verbunds. Mit rund 2.500 Mitarbeiter*innen versorgen wir jedes Jahr etwa 26.000 Patient*innen stationär und setzen Maßstäbe in moderner Gesundheitsversorgung. Als Träger der Medizinischen Hochschule Brandenburg Theodor Fontane treiben wir Forschung, Lehre und die Ausbildung von Ärzt*innen voran, um die Medizin der Zukunft aktiv mitzugestalten.
Wir bieten:
* eine verantwortungsvolle Position in einem Universitätsklinikum
* ein engagiertes Team in einem angenehmen Arbeitsumfeld
* eine moderne Arbeitszeiterfassung und Arbeitszeitkonten
* ein familienfreundliches Arbeitsumfeld mit über 150 Plätzen in der konzernbetriebenen Kindertagesstätte
* moderne Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Ihre Aufgaben:
* Organisation und Koordination des Terminkalenders des Chefarztes bzw. der Chefärztin
* Terminkoordination
* Bearbeitung der eingehenden Korrespondenz
* Vorbereitung und Organisation von Meetings, Konferenzen und Veranstaltungen
* Unterstützung bei administrativen und organisatorischen Aufgaben im Fachbereich
* telefonische und schriftliche Kommunikation mit Patienten, Ärzten und externen Partnern
* Pflege und Verwaltung von Akten und Dokumenten
Ihr Profil:
* abgeschlossene Ausbildung im kaufmännischen Bereich oder eine vergleichbare Qualifikation
* Erfahrung im medizinischen Umfeld, vorzugsweise in einer Klinik oder einem Krankenhaus
* sehr gute organisatorische Fähigkeiten und eine strukturierte Arbeitsweise
* freundliches Auftreten und ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
* sicherer Umgang mit MS Office und ggf. medizinischer Software
* Diskretion und Verantwortungsbewusstsein
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
PRO Klinik Holding GmbH | Personalwesen | Fehrbelliner Str. 38 | 16816 Neuruppin | personalabteilung@pro-klinik-holding.de
Bewerbungskosten (Bescheinigungen, Atteste, Fahrtkosten, Übernachtungskosten etc.) werden nicht erstattet.