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~ Sachverständige*r (m/w/d) garten- und landwirtschaftliche Wertermittlung Unterstützen Sie uns im Bereich Umwelt, Natur, Landespflege
Einsatzort: Gelsenkirchen Starttermin: ab sofort Bewerbungsfrist: 15.08.Werden Sie Teil unseres Teams als Sachverständige*r (m/w/d) garten- und landwirtschaftliche Wertermittlung.
Wir sind der Ansprechpartner Nummer eins, wenn es um Bundes- und Landesstraßen oder Rad(schnell)wege im bevölkerungsreichsten Bundesland geht. NRW) sucht im Referat Recht, Grunderwerb, Anbau, Sondernutzung im Sachgebiet Grunderwerb zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Einsatzort Betriebssitz Gelsenkirchen eine/n Sachverständige*r (m/w/d) garten- und landwirtschaftliche Wertermittlung.
Verkehrswertermittlung ganzer landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Betriebe einschließlich Betriebsverlagerungen,
Konzeption und Durchführung von fachspezifischen Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter*innen des Landesbetriebes (Grunderwerb, Landespflege) und den Flurbereinigungsbehörden (Unternehmensflurbereinigungen);
fachliche Beratung der NL und Begleitung in Verfahren verschiedenster Art (z.B. Planfeststellungsverfahren, Enteignungs- und Entschädigungsfeststellungsverfahren, Flurbereinigungsverfahren);
Vertretung des Landesbetriebes in Fachausschüssen auf Landes- und Bundesebene.
Führerschein Klasse B
Eine spannende und innovative Tätigkeit mit den Vorteilen einer garantierten Arbeitsplatzsicherheit und Altersversorgung des öffentlichen Dienstes
Ein kollegiales Arbeitsumfeld.
Kollegialität und Sinnhaftigkeit
Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben
Fachliche*r Ansprechpartner*in
Recruiter*in
Der Landesbetrieb Straßenbau lebt die Gleichstellung der Geschlechter im Land NRW und fördert insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Daher freuen wir uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen diese nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber finden bei gleicher Eignung im Sinne des Sozialgesetzbuches IX besondere Berücksichtigung.
Eine Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.
Fachliche*r Ansprechpartner*in: Markus Segatz ,