Ausbildung zum Justizfachwirt/in
Das Oberlandesgericht Oldenburg bietet jährlich Ausbildungsplätze für die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz an. Die Ausbildung dauert zwei Jahre und sechs Monate und beginnt am 1. September eines jeden Jahres.
Berufsbeschreibung
Justizfachwirte nehmen büroorganisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben in verschiedenen Fachgebieten wahr. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Verwaltung von Akten und Vorgängen, die Fertigung von Schriftstücken, die Aufnahme von Anträgen und sonstigen Erklärungen sowie die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen.
Voraussetzungen
Um zur Justizfachwirt-Ausbildung zugelassen zu werden, ist es erforderlich:
* einen Realschulabschluss erlangt zu haben oder
* eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten, Rechtsanwalts– und/oder Notarfachangestellten erfolgreich abgeschlossen zu haben oder
* einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen zu können und
* die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG zu besitzen und
* das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet zu haben.
Benefits
Als Justizfachwirt erhalten Sie:
* eine praxisorientierte Berufsausbildung über 2,5 Jahre,
* ein sicheres Einkommen – auch während der Ausbildung,
* einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern,
* familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeiten sowie
* gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Die Höhe der späteren Besoldung richtet sich nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG).
Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder Anspruch darauf haben.
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.
Weitere Informationen
Mehr Informationen finden Sie auf der Website des Oberlandesgerichts Oldenburg.
Ansprüche aus Sozialversicherungen müssen selbstständig geltend gemacht werden.
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Karriereaussichten
Als Justizfachwirt haben Sie Möglichkeiten für Ihre berufliche Entwicklung innerhalb der Justizvollzugsanstalten. Eine Vielzahl von Bereichen, wie z.B. Personalmanagement, Schulung, Wartung und IT, bieten ein breites Spektrum von Herausforderungen und Entwicklungsflächen.
Neben den Ausbildungsinhalten werden Sie in anderen Ressorts entsprechend Ihren Interessen und Fähigkeiten eingesetzt. Durch regelmäßige Fortbildungen und Schulungen bleiben Sie bestens auf dem aktuellsten Stand und können so ihre Karriere optimal gestalten.
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Zugangsvoraussetzungen
Zur Justizfachwirt-Ausbildung können sich nur Personen bewerben, die die hier genannten Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
Erste Auswahlstufe
Alle Bewerbungen gehen durch eine erste Stufe bei der ersten Zeitpunkt, der wir 17+6 Monate verbleibende Öffnungen der Jahresbasis verwenden an. Wenn uns Ihr Profil schlägt, dann betreten wir beider Seiten begründen einfach einen weiteren Treffen setzen.
Weiterer Auswahlprozess
In dieser Phase analysieren wir intensiv alle eingegangenen Bewerbungen und halten basierend auf unserer Analyse Präsentationen wie u.a. vieles mehr! Wir möchten sehen, ob Sie bereit sind unsere Zukunft mitzuerleben.
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Sind Sie an einer interessanten Herausforderung interessiert? Dann melden Sie sich bitte rechtzeitig per Post oder Onlineportal bei uns und lassen Sie uns gemeinsam erfahren, was wir erreichen können!