Ihre Aufgaben
Leitung der Abteilung
* Leitung, Koordinierung und Kontrolle der Geschäftsabläufe in der Abteilung
* Herausbildung, Festigung und Weiterentwicklung einer effektiven Abteilungs- und Aufgabenstruktur und die Begleitung von Veränderungsprozessen (z.B. Einführung der E-Akte)
* Erkennen von Problemen sowie Erarbeitung und Umsetzung zielführender Lösungsansätze
* fachliche Anleitung, Information, Motivation, Koordinierung und Kontrolle des Einsatzes der unterstellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
* Beauftragte bzw. Beauftragter für den Haushalt
Zudem obliegt der Leiterin bzw. dem Leiter der Abteilung die personelle, organisatorische und fachliche Leitung des Dezernates (Personal). Dies bedeutet insbesondere:
• Bearbeitung von personalrechtlichen und wirtschaftlichen Grundsatzfragen
• Erarbeitung von Konzepten zu Personalwirtschaft und -entwicklung
• Personalbedarfsplanung, Personalbeschaffung und -auswahl für das LALLF gem. Personalübertragungserlass
• Umsetzung von Gesetzesänderungen und Änderungen von Verordnungen sowie des Tarifrechts
• Führen von Verhandlungen mit den Interessenvertretungen
1. Ihr Profil
* Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt Allgemeiner Dienst, ein abgeschlossenes erstes und zweites juristisches Staatsexamen oder Master of Business Administration mit Schwerpunkt Human Ressource Management oder eine vergleichbare Qualifikation
* nachgewiesene mehrjährige Führungserfahrung in mindestens einer Führungsposition
* nachgewiesene mehrjährige Berufserfahrung in der allgemeinen Verwaltung; vorzugsweise im Personalwesen (Dienst- und Beamtenrecht sowie Arbeits- und Tarifrecht)
* nachgewiesene Deutschkenntnisse entsprechend dem C1-Sprachniveau des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER), sofern Deutsch nicht die Muttersprache ist
* sehr gute kommunikative Fähigkeiten, Verhandlungsgeschick, Fähigkeiten zur Moderation und Erfahrungen in der Konfliktbewältigung
* hohe Führungs- und Sozialkompetenz, Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft und Flexibilität
* ausgeprägtes Organisationsvermögen und konzeptionelle Fähigkeiten
* überdurchschnittliches Verantwortungsbewusstsein, Entscheidungskompetenz
* gute Kenntnisse und Erfahrungen bei der Anwendung der Informationstechnik (Standardsoftware unter MS Office)
2. Das bieten wir Ihnen
* eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
* Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
* 30 Tage Urlaub
* flexible Arbeitszeiten
* breites persönliches und fachliches Fortbildungsangebot
3. Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Bewerberinnen und Bewerber sind aufgefordert den Bewerbungsunterlagen neben geeigneten Nachweisen zu Abschlüssen, Qualifikationen und Kompetenzen ein aktuelles sowie ggf. weitere vorhandene Arbeitszeugnisse beizufügen. Sollten entsprechende Arbeitszeugnisse nicht vorliegen, wird darum gebeten, deren Erstellung kurzfristig zu veranlassen und sie zeitnah nachzureichen.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen sind entsprechende Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss in Form einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beizufügen.
Die Übertragung der Aufgaben erfolgt im Rahmen der Erprobung auf einer Führungsposition zunächst befristet für die Dauer von zwei Jahren (§ 31 TV-L bzw. § 21 LBG M-V).
Von der erfolgreichen Bewerberin bzw. dem erfolgreichen Bewerber wird die Vorlage einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gefordert. Die Kosten hierfür werden nicht übernommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Assessment-Center-Module sowie ein psychodiagnostischer Eignungstest zur Eignungsfeststellung Bestandteil des Auswahlverfahrens sind.